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20. September: Keine Blockade für die Blockade

Leipzig plant kein generelles Verbot für die Aktionen der Letzten Generation. Das geht aus einer Anfrage der CDU hervor.

  20. September: Keine Blockade für die Blockade | Leipzig plant kein generelles Verbot für die Aktionen der Letzten Generation. Das geht aus einer Anfrage der CDU hervor.  Foto: Stefan Ibrahim

Die CDU-Fraktion will in einer Anfrage an den Oberbürgermeister wissen, ob die Stadt plant, zukünftig Straßenblockaden der Letzten Generation mit einer Allgemeinverfügung zu verbieten. Die Antwort kam aus dem Dezernat von Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal (Linke), dem auch die Versammlungsbehörde untersteht: Die Aktionen der Letzten Generation würden auch künftig als normale Versammlungen betrachtet werden, für ein generelles Verbot sehe die Stadt keinen Anlass. Zufrieden stimmt das die CDU-Fraktion noch nicht, Frank Dosin tritt ans Mikro und verweist auf die Münchner Allgemeinverfügung, die Klimaproteste auf Routen von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen präventiv verbietet.

Dosin will wissen, »ob das vielleicht auf für Leipzig ein gängiger Weg wäre.« Rosenthal, der auf seinem Schreibtisch lehnt, antwortet. »Dann sollten wir aber alle gemeinsam lesen, was die in München gemacht haben und was Ursache für die Allgemeinverfügung war«, sagt der Ordnungsbürgermeister und liefert die Antwort gleich mit: »Ein massiver Aufruf zu Blockadeaktionen im Stadtgebiet München. Darauf hat die Stadt reagiert mit einer Allgemeinverfügung.« Eine derartige Situation, durch die Rettungswege gefährdet wären, habe man in Leipzig noch nicht. Die Versammlungsbehörde habe für 2022 drei und für 2023 bislang acht Straßenblockaden erfasst, schreibt das Ordnungsdezernat. »Und wenn ich eine Allgemeinverfügung mit einem Verbot für einen bestimmten Sachverhalt als Stadt erlassen würde, müsste ich immer eine konkrete Gefahrenprognose haben.«

Rosenthal weiß, wovon er spricht. Die umstrittene Allgemeinverfügung an Tag X, durch die jegliche Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Antifa-Ost-Verfahren verboten wurden, verteidigte er weiterhin gegen massive Kritik. Aktionen der Letzten Generation würden hingegen immer vor Ort bewertet und gegebenenfalls untersagt werden und nicht präventiv. »Ich hoffe, dass das verstanden wurde«, sagt Rosenthal und schmunzelt.

Alle haben es noch nicht verstanden. Udo Bütow (AfD) will von Rosenthal wissen, wo der Unterschied zwischen einer Versammlung und einer Blockade liegt. »Das steht im Sächsischen Versammlungsgesetz drin«, entgegnet Rosenthal. Michael Weickert (CDU) meldet nochmal Verständnisschwierigkeiten an: »Bei einem Punkt muss ich aber nochmal etwas Nachhaken.« Rettungswege seien ja nicht immer klar zu bestimmen, gerade bei spontanen Demonstrationen könnten diese ja durchaus kurzfristig blockiert werden. Bewusst überspitzt, wie er sagt, fragt Weickert: »Muss erst was passieren, ehe wir handeln?«

Rosenthal hat Verständnis für die Überspitzung und dennoch: »Die Herausforderung ist: Wir müssen trotzdem Recht und Gesetz anwenden. Und ich kann keine pauschale Allgemeinverfügung in der Stadt Leipzig erlassen, die besagt, dass Rettungswege freizuhalten sind.« Da dies der Regelfall sei, habe er dafür keine Rechtsgrundlage, erklärt Rosenthal mit wedelnden Händen. Dies würde sich erst ändern, wenn wie in München ein massives Protestaufkommen angekündigt würde: »Darauf würden wir auch reagieren.«


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