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Politik

19. März: Kein Knast für Ticketlose

Die LVB wird in Zukunft keine Strafanzeige für Fahren ohne Fahrschein mehr stellen

  19. März: Kein Knast für Ticketlose | Die LVB wird in Zukunft keine Strafanzeige für Fahren ohne Fahrschein mehr stellen

Wer in Bus und Bahn dreimal ohne Ticket erwischt wird, gegen den kann die LVB ein Strafverfahren einleiten. Und das kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe enden. Oft seien es gerade Mittellose, die sich keinen Fahrschein kaufen und das Vorgehen somit »eine Bestrafung von Armut«, wie es Chantal Schneiß (Grüne) nennt. Ihre Partei fordert deshalb Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) auf, die LVB anzuweisen, in diesen Fällen keine Strafanzeigen mehr zu stellen. Das »erhöhte Beförderungsentgelt« – 60 Euro – soll bestehen bleiben. Die Grünen übernehmen außerdem den Änderungsantrag der SPD, der Burkhard Jung auffordert, sich über den Städtetag auf Bundesebene für die Reform des entsprechenden Paragrafen 265a zur Erschleichung von Leistungen einzusetzen.

Mit dem Vorgehen, keine Strafanzeige mehr zu stellen, würde Leipzig dem Beispiel anderer Städt folgen, darunter Dresden, Halle, Köln und Bremen. »Die aktuelle Praxis ist ein Paradebeispiel für unnötige Bürokratie«, führt Schneiß weiter aus. Deutschlandweit gebe es derzeit rund eine Million offene Fälle bei den Staatsanwaltschaften – das binde Ressourcen, die bei anderen Strafverfahren fehlen. Außerdem rechnet Schneiß vor, was eine »Ersatzstrafe« – wenn der oder die Verurteilte die Geldstrafe nicht zahlen kann, ersetzt eine Haftstrafe diese – das Land Sachsen kostet: 136 Euro pro Häftling pro Tag – laut Gesetz ist eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr möglich. »Wer glaubt, dass sich das in irgendeiner Weise rentiert, ignoriert die Realität«. Auf Strafanzeige zu verzichten, liegt im Ermessen der Leipziger Verkehrsbetriebe, eine entsprechende Anweisung des Oberbürgermeisters ist also möglich. »Es ist keine Frage der Moral, sondern der reinen Vernunft. Es entlastet unsere Gerichte, spart Steuergelder und befreit unsere Verwaltung von unnötiger Bürokratie.«

Soweit die Argumente der Antragsstellerin. Als nächstes tritt Roland Ulbrich (AfD) ans Mikrofon und enttäuscht sofort alle, die auf eine sachliche Diskussion gehofft hatten. Ulbrich tut, was die AfD am besten kann: rassistischem Müll von sich geben. Ein »grün-sozialistisches Wolkenkuckucksheim« sei der Vorschlag, der das Schwarzfahren de facto legalisieren wolle, um die Kriminalstatistik zugunsten des »Hätschelklientels« der Grünen zu manipulieren. An dieser Stelle ertönt ein »Uhu«-Ruf aus den Reihen der Linken-Fraktion. Ulbrich lässt sich nicht beirren und liefert alles außer Argumente. Köln bezeichnet er zum Beispiel als »Shithole«, das man sich nicht zum Vorbild nehmen dürfe – ohne diese Aussage weiter auszuführen. Applaus kommt wenig überraschend nur aus seiner eigenen Fraktion – und Sven Morlok (FDP) sieht sich bemüßigt, seine angestrebte Ablehnung des Antrags zu begründen, um sich vom Vorredner abzugrenzen. Morloks Angst ist – ganz parteikonform –, dass ohne mögliches Strafverfahren noch mehr Menschen das Risiko in Kauf nehmen könnten, erwischt zu werden oder – und hier wird er kreativ – sich die Geldstrafe sogar aufteilen könnten: In solchen »Fahrgemeinschaften« würde jeder monatlich zehn Euro in eine Gemeinschaftskasse einzahlen – und wer erwischt wird, könne sich dann den Betrag auszahlen lassen. Das gebe es bereits. Würde man anfangen, Fahren ohne Ticket nicht mehr zu bestrafe, weil Menschen sich einen Fahrschein nicht leisten könnten, fährt Morlok fort, dann dürfe man auch nicht den Diebstahl von Lebensmitteln oder Kleidung aus diesem Grund bestrafen. Auf die Argumente der Grünen, das Vorgehen sei sowohl wirtschaftlich als auch aus Effizienzgründen sinnvoll, geht Morlok nicht ein – ganz entgegen seiner sonst doch so bürokratiekritischen und freiheitsliebenden FDP.

Kristina Weyh (Grüne) tritt ans Mikro, sie wirkt müde ob der Vorredner, die sich lieber auf gefühlte Wahrheiten statt belegbare Zahlen stützen. Es gehe darum, die Verhältnismäßigkeit wieder herzustellen. Als Beispiel nennt sie Parken ohne Parkschein: »Das ist genauso eine Schädigung der Öffentlichkeit, wenn man den Parkschein nicht bezahlt. Das kann ich mit Vorsatz machen und am Ende geht dafür niemand in den Knast.« Weyh konkretisiert nochmal, um wen es sich bei den Menschen handelt, die für Fahren ohne Fahrschein ins Gefängnis müssen: »Es gibt Erhebungen dazu: Das sind zu 87 Prozent arbeitslose Menschen.« Diese hätten oft dazu keinen festen Wohnsitz, seien als oft einfach nicht in der Lage, das Ticket oder die Strafe von 60 Euro zu bezahlen. Der LVB entstünden durch die Strafanzeige außerdem Kosten statt eines finanziellen Vorteils.

Erwartbar stimmen CDU und AfD gegen den Antrag, das BSW enthält sich, womit der Vorschlag der Grünen mit 31 zu 28 Stimmen angenommen wird.


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