anzeige
anzeige
Stadtleben

Wenn ungewollte Nacktfotos rechtlich legal sind

Zwei Leipziger Studentinnen werden ohne Konsens in einer Sauna fotografiert – rechtlich belangen kann man den Mann nicht.

  Wenn ungewollte Nacktfotos rechtlich legal sind | Zwei Leipziger Studentinnen werden ohne Konsens in einer Sauna fotografiert – rechtlich belangen kann man den Mann nicht.  Foto: Symbolbild/Pixabay


Frauen können nicht entspannen. Nicht auf der Straße, nicht im Club, offenbar nicht einmal in der Sauna. Ein Ort, der der Erholung dienen soll, entpuppt sich als weiterer Raum, in dem weiblich gelesene Körper ungeschützt sind. Der Schutz dieser Körper hängt scheinbar von Grauzonen, Hausordnungen und individuellem Verantwortungsgefühl ab, nicht aber von gesetzlichen Regelungen. Das zeigt auch das Beispiel zweier Studentinnen, die genau das letztes Jahr in einer Sauna in Leipzig erlebt haben.

Rebecca und Anne wollten einen entspannten Tag in der Sauna verbringen – textilfrei natürlich, den Hausregeln entsprechend. Dann setzt sich ein mittelalter Mann dicht neben Rebecca. Ein merkwürdiges Gefühl machte sich in ihr breit. Zunächst sei sie erleichtert gewesen, erzählt sie, weil der Mann nach vorne schaut und »nicht glotzt«, dann aber sieht sie die aufgestellte Handykamera. »Willst du mich verarschen?«, platzt es aus ihr heraus, sie reagiert sofort.

Was folgt ist Manipulation in Reinform: Mit dem Handy in der Hand durch die heiße Luft fuchtelnd, behauptet er, keines dabei zu haben. Er versucht den beiden einzureden, sie würden »rumspinnen«. Rebecca verlässt den Saunabereich, um Hilfe vom Personal hinzuzuziehen. Der Mitarbeiter spricht den Mann mit Vornamen an, er scheint ihn zu kennen. Beide verschwinden gemeinsam in der Männerumkleide. Was dort passiert, können Rebecca und Anne nur ahnen – Zeit, um dort Beweise zu löschen ist genug.

Anne und Rebecca fühlen sich allein gelassen – sie rufen die Polizei. Ihr Gefühl, dass das Saunapersonal nicht mit der Situation umzugehen weiß, bestätigt sich im Gespräch mit anderen Gästen. Der Mann habe früher am Tag bereits durch ein Bullauge in eine Sauna gefilmt, wurde dabei erwischt und dem Personal gemeldet. Bis auf einen Hinweis auf die Hausregeln sei nichts unternommen worden.

Noch bevor die Polizei eintrifft, gibt der Mann das Filmen zu. Er gewährt Einblicke in seine Fotogalerie: Mindestens fünf nackte Frauen können Anne und Rebecca dabei erhaschen, sich selbst entdecken sie nicht. Ihre Angaben der Polizei gegenüber machen sie weiterhin nur in ein Saunahandtuch gewickelt.

Sie zeigen den Voyeur an und erhalten Wochen später einen ernüchternden Brief der Staatsanwaltschaft: Die Ermittlungen werden eingestellt, es erfolgen keine rechtlichen Konsequenzen. Lediglich ein Hausverbot spricht die Sauna aus. Das Handy bekommt der Mann zurück; inklusive aller Aufnahmen.

Intim genutzte Saunen, in denen Nacktheit keine freiwillige Provokation, sondern Voraussetzung ist, gelten rechtlich nicht als geschützte Räume: Wer hier ohne Konsens fotografiert oder filmt, bewegt sich nicht im strafbaren Bereich. Die Staatsanwaltschaft macht klar, dass sie das Verhalten als »moralisch bedenklich« einstuft, gesetzlich seien ihr allerdings die Hände gebunden. Rebecca und Anne werden mit der Aussage, dass nicht jedes zu missbilligende Verhalten eine Straftat sei, abgespeist. Erst, wenn er die Bilder verbreiten würde, könne man strafrechtlich dagegen vorgehen.

Das Geschehen ereignete sich bereits im Juli 2025. Im Herbst wandten sich beide an die Öffentlichkeit.

Die unausgesprochene Botschaft an Betroffene lautet damit: Dein Unwohlsein ist real, aber rechtlich zweitrangig. Dein Körper ist privat gemeint, aber öffentlich verfügbar. Ständige Sexualisierung, der man tagtäglich als weiblich gelesene Person ausgesetzt ist, wird ignoriert, vielleicht sogar toleriert. Egal ob nackt oder im Wintermantel eingepackt. Es sind Momente, eingebettet in gesellschaftliche Machtverhältnisse, die männliche Verfügungsansprüche über weibliche Körper historisch und strukturell begünstigen. Solange voyeuristische Aufnahmen nicht verboten werden, schützt das Gesetz vor allem die Täter.

Wachsamkeit ist keine Lösung, das strukturelle Problem liegt tiefer. Deshalb riefen Anne und Rebecca im November eine an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gerichtete Petition ins Leben: Sie fordern die Erweiterung des Paragrafen 201a StGB »Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen«, der Orte wie Saunen und Duschen bisher nicht beinhaltet. Noch besser wäre ein neues Gesetzt, dass grundsätzlich ungewollte Nacktaufnahmen unter Strafe stellt. Seit November konnten Anne und Rebecca knapp 65 Tausend Unterschriften sammeln und haben so die politische Aufmerksamkeit auf sich ziehen können. Landesjustizministerin Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) und Amtskollege Benjamin Limbach (NRW) möchten mit einer Initiative im Bundesrat die Schutzlücke für Täter schließen. Sie wollen die Betroffenen unterstützen und ein Zeichen für den Schutz sexueller Selbstbestimmung setzen. Schade, dass solche Lücken 2026 noch geschlossen werden müssen. Schade vor allem, dass Limbach bereits im vergangenen Herbst auf der Justizministerkonferenz versuchte darauf aufmerksam zu machen und diesen Punkt auf die Tagesordnung setzte. Schade, dass da der Antrag noch keine Mehrheit bekam.

Solange nicht-konsensuelles Filmen in Nackträumen rechtlich zulässig ist, solange Saunen keine geschützten Räume sind und Prävention auf Hausregeln beschränkt bleibt, bleibt Entspannung in diesen Örtlichkeiten ein fragiles Privileg. Bis ein solches Gesetz tatsächlich Realität wird, wollen sich Rebecca und Anne trotzdem nicht einschränken lassen: Sie gehen weiterhin in die Sauna, dennoch seien sie wachsamer. Das ist kein individuelles Sicherheitskonzept, sondern ein gesellschaftliches Versäumnis.


Kommentieren


0 Kommentar(e)