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25. Februar: Alternative für Demokratie

Die AfD bekommt Nachhilfe in sächsischem Gemeinderecht

  25. Februar: Alternative für Demokratie | Die AfD bekommt Nachhilfe in sächsischem Gemeinderecht  Foto: Stefan Ibrahim


»Gibt es wichtige Anliegen, welche nur von lokaler Bedeutung in einer Ortschaft sind (…) dann unterliegen sie den gleichen Hürden und Regeln wie in der Gesamtstadt« prangert AfD-Stadtrat Christian Kriegel die herrschenden Zustände an. Für die AfD ein Unding. Deshalb hat die Partei, unter Rückgriff auf die sächsische Gemeindeordnung, einen Vorschlag: Bürgerbegehren und -entscheide sollen nicht länger in der gesamten Stadt, sondern auch in einzelnen Ortschaften durchgeführt werden können, sofern sie Themen betreffen, deren Bedeutung nicht über die Ortschaft hinausgehe. Für Bürgerbegehren bedeute das, dass sie nur die Zustimmung der auf die Ortschaft heruntergerechneten Bürgerinnen und Bürger bedürfen, also fünf Prozent der dortigen Anwohnenden, statt fünf Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner in der kreisfreien Stadt Leipzig. Bürgerentscheide wiederum könnten mit einer Mehrheit von 25 Prozent der Stimmen in einer Ortschaft angenommen werden. Es handle sich, betont Kriegel zum Abschluss seiner Rede, um starke Instrumente der Demokratie.

Bei Gesine Märtens (Grüne) stößt er damit allerdings auf taube Ohren: »Was ein Ortschaftsrat bestimmen kann, ist nur ein kleiner Punkt«, stellt sie klar; es gehe dabei schließlich im Wesentlichen um Brauchtumsmittel, also Geldmittel, um zum Beispiel lokales Brauchtum oder Traditionen zu fördern. »Wir können uns jetzt fragen, ob wir mehr Demokratie erreichen, wenn in einer Ortschaft ein Bürgerbegehren gegen die Verteilung von Brauchtumsmitteln möglich ist.« Tatsächlich warnt sie vor einer entgegengesetzten Entwicklung: Der Antrag könne es großen Vereinen, wie Sportvereinen ermöglichen, solche Abstimmungen zu beeinflussen. Diese Einordnung will aber Marius Beyer (AfD) nicht auf sich sitzen lassen. Unter den wütenden Rufen von Enrico Stange (Linke) stellt er klar, der Ortschaftsrat dürfe viel mehr –zumindest sei er in einigen Angelegenheiten ja anzuhören. Quittiert wird sein Statement mit missbilligenden Rufen aus dem Publikum - wozu einen Bürgerentscheid einführen, wenn die Entscheidungskompetenzen ohnehin so eingeschränkt sind?

Für alle, die sich mit dem Gemeinderecht nicht auskennen, tritt schließlich nochmal Sven Morlok (freie Fraktion) ans Rednerpult und erklärt die Situation: »Was sie gerade eben gefordert haben von der AfD, ist, dass es einen Bürgerentscheid darüber geben soll, welche Meinung die Ortschaft zu einem Thema, das im Stadtrat entschieden wird, abgeben soll«, fasst er zusammen. »Das ist kein Zugewinn an Demokratie, weil sie ja keine Entscheidungskompetenz in diesen Bürgerentscheiden haben.« Unterstützt wird er in dieser Einschätzung von Sabine Heymann (CDU), die gelebte Demokratie gern anderswo sehen würde; »Wir sollten viel mehr unsere Bürgerschaft aufklären, was es für Formate gibt und sie aktiv zu benutzen, statt zu suggerieren, wir würden sie beschneiden, wenn wir ihnen nicht diese Möglichkeit geben«. SPD-Stadtrat Andreas Geißler folgt darauf mit einem Plot-Twist: Ein Beschluss eines Bürgerbegehrens, erklärt er, könne sogar die Entscheidungsfindung verhindern, indem er das Votum eines Ortschaftsrates ersetze und auf Ja-Nein-Fragen einschränke. Kompromisse seien dann nichtmehr möglich. »Was Sie machen, ist Blendung, Verarsche von Ortschaftsräten und ist im Zweifelsfall eine Debatte, die an der sächsischen Gemeindeordnung vorbeigeht«, resümiert er. Dass gerade die AfD einen Antrag stellt, um scheinbar die Demokratie zu stärken, der sich dann als heiße Luft herausstellt, das kann natürlich einfach Pech sein – Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Der Stadtrat ist jedenfalls nicht begeistert. Der Antrag wird mit 43 zu 19 Stimmen mit einer Enthaltung abgelehnt.


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