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Politik

Ein unfriedlicher Ausgang

In einem weiteren Prozess um »Tag X« stritten sich Polizei und Versammlungsbehörde am Montag darüber, wer eigentlich was verfügt hatte

  Ein unfriedlicher Ausgang | In einem weiteren Prozess um »Tag X« stritten sich Polizei und Versammlungsbehörde am Montag darüber, wer eigentlich was verfügt hatte  Foto: Tim Wagner

Dass die Demo am »Tag X« nicht loslaufen durfte, hat das Leipziger Verwaltungsgericht nun für rechtmäßig erklärt. Vor Gericht stritten sich Polizei und Versammlungsbehörde am letzten Montag, wer das eigentlich verfügt hatte.

Der Showdown über die Rechtmäßigkeit der Auflagen der am Loslaufen gehinderten Demo am »Tag X« findet statt zwischen CleverFit und Total Tankstelle. Das unscheinbar gelegene Leipziger Verwaltungsgericht ist kein Justizpalast aus dem 19. Jahrhundert, sondern die dritte Etage eines tristen Bürogebäudes aus den 90ern. Am zweiten Verhandlungstag dreht sich hier, knapp drei Jahre nach dem »Tag X«, noch immer alles um die Frage, warum die am 3.6.2023 zugelassene Demo unter dem Motto »Die Versammlungsfreiheit gilt auch in Leipzig« ihre Kundgebung letztlich nie starten durfte. Was folgte ist bekannt: Fliegende Steine und Pyrotechnik aufseiten einiger Demonstrierender sowie ein elfstündiger Polizeikessel mit 1324 Menschen, darunter viele Minderjährige.

»Rudolph-Kokot gegen den Freistaat Sachsen«, eröffnet die Vorsitzende Richterin Joanna Gabrysch die Verhandlung. Diesmal sind weder die Anmelderin und Klägerin Irena Rudolph-Kokot, noch der Leiter der Versammlung Jürgen Kasek anwesend. Dafür aber einer der insgesamt zwölf geladenen Zeugen, der Leipziger Demogängerinnen und -gängern mindestens genauso bekannt sein dürfte: Polizeipräsident René Demmler. Zweimal bekommt er die Tür beim Eintreten nicht geschlossen, beim dritten Mal haut er kräftig dagegen. Mit Uniform und Dienstmütze in der Hand lässt er sich schwungvoll auf den Zeugensitz fallen. Der Polizeichef im Zeugenstand, ein ungewöhnliches Bild. Eine Aussagegenehmigung, wie für Beamte üblich, hat er nicht dabei. Das klinge komisch, sagt Demmler, aber er könne sich seine Aussage selbst genehmigen. »Wir haben ja auch nicht so oft den Polizeipräsidenten«, antwortet die Richterin schmunzelnd, und überlegt, wie sie diesen Sonderfall im Protokoll vermerken soll.

Demmler ist etwas nervös oder ungeduldig, vielleicht auch beides. Er geht nochmal das minutengenaue Protokoll des Nachmittags durch, manchmal seufzt er dabei. Seit Versammlungsbeginn habe ein »unfriedlicher Ausgang« gedroht. »Es gab von Anfang an keinen Zweifel, dass die Versammlungsbehörde das Versammlungsgeschehen beschränkt hat«, sagt Demmler. Es geht viel um Lautsprecherdurchsagen, ob »Eiche 1/98« am Funkgerät etwas falsch verstanden haben könnte und das sogenannte »Führungs-U«, eine Art Runder Tisch im Lagezentrum des Technischen Rathauses. Dort saßen Demmler sowie Vertreterinnen und Vertreter von Polizei und Ordnungsamt zusammen. Sie gaben ihre Entscheidungen per Telefon und Funk an die Kolleginnen und Kollegen in der Südvorstadt weiter. »Da draußen war es ja leicht chaotisch«, erklärt der Polizeipräsident. Damit meint er die überraschend große Versammlung und nicht die Kommunikation in den eigenen Reihen. Letztere ist der Grund dafür, dass sich heute alle nochmal an jenen Junitag zurückerinnern müssen.

Vieles ist unstrittig: Die Versammlung am Alexis-Schumann-Platz beginnt um 17 Uhr. Bereits jetzt ist klar, dass die Demo erstmal nicht loslaufen kann, da sich bereits einige Teilnehmenden vermummt haben. Kasek spricht immer wieder mit den Mitarbeitenden der Versammlungsbehörde und der Polizei vor Ort. Es geht um die Frage, ob man loslaufen kann. Mit seinem kleinen Lautsprecherfahrrad kann Kasek die über 2000 Menschen aber längst nicht mehr erreichen. Er hofft, dass sich die Lage entspannt, sobald es endlich losgeht. Als die Situation zu eskalieren beginnt, löst Kasek die Demo schließlich gegen 18:10 Uhr auf.

Die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen der Versammlungsbehörde machen glaubhaft, dass zumindest die Stadt Kasek so lange wie möglich eine Chance geben wollte. Hätte er bewiesen, dass er auf die Teilnehmenden einwirken und die Vermummungen unterbinden kann, hätte der Aufzug womöglich noch beginnen können. Unklar bleibt hingegen, warum Kasek etwa gegen 17:30 Uhr von einem niedersächsischen Polizisten darüber informiert wurde, dass die Versammlung stationär bleibe. Das Problem: Die Polizei durfte diese Verfügung gar nicht verhängen. Denn die zuständige Versammlungsbehörde will sie nie angeordnet haben. Auch ein Mitarbeiter der Versammlungsbehörde, der bei den Gesprächen vor Ort dabei war, gibt vor Gericht zu, wie erstaunt er gewesen sei, als ein Polizist später von einer Verfügung über eine stationäre Versammlung sprach. Um etwa 17:33 Uhr gab die Polizei per Lautsprecherdurchsage zu verstehen, dass die Versammlung in »Absprache mit dem Versammlungsleiter stationär genehmigt« worden sei. Auch diese Absprache bestreitet Kasek.

Und wirklich dauerhaft verfügt haben will keiner der Zeuginnen und Zeugen etwas, zumindest nicht ohne das Wörtchen »zunächst«. »Es will keiner so richtig gewesen sein«, sagt Raik Höfler, der Anwalt der Klägerin. Alle Vertreterinnen und Vertreter der Stadt hätten ausgesagt, dass keine Beauflagung verfügt wurde, so Höfler. Gleichzeitig hatte die Polizei immer klargemacht, dass sie die zuständige Versammlungsbehörde nur beraten, aber keine Entscheidung getroffen hatte.

Auch in der Frage der Transparenz über die polizeiinterne Kommunikation tut sich zwischen Stadt und Polizei ein breiter Riss auf. Anja Heidelberger, die die Stadt heute vor Gericht vertritt, rügt, dass die Polizei die Unterlagen nur lückenhaft vorgelegt habe. Das Protokoll für den Zeitraum der strittigen Kommunikation mit Kasek hatte die Polizei dem Gericht erst nach dem ersten Verhandlungstag und sehr lückenhaft übergeben, mehrere Funksprüche werden nicht aufgeführt. Als Grund gibt die Verteidigung an, die entsprechenden Passagen seien irrelevant. Für Anwalt Höfler ist es »die entscheidende halbe Stunde«, die fehlt. Richterin Gabrysch sagt, sie brauche die konkreten Funksprüche nicht für die Entscheidungsfindung. Spätestens jetzt deutet sich an, in welche Richtung das Urteil ausschlagen wird.

Selbst, wenn ein Missverständnis zwischen den vielen Beteiligten vor Ort und im Führungsstab schließlich zur Wahrnehmung Kaseks geführt haben sollte, dass die Versammlung nicht temporär, sondern dauerhaft am Alexis-Schumann-Platz bleiben muss: Der Einblick in den Streit zweier Behörden und in die polizeilichen Kommunikationsprozesse legt offen, wie fehleranfällig Absprachen und Befehlsketten von Polizei und Ordnungsamt in dynamischen Lagen sind. Und dass die Verhandelnden vor Ort kaum Spielraum haben, wenn der Führungsstab am anderen Ende der Stadt die Entscheidung bereits getroffen hat.

Um zu entscheiden, ob zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Verfügung die rechtlichen Voraussetzungen bereits vorlagen, möchte Richterin Gabrysch noch ein paar Videos von der Demo sehen. Die Verteidigung zeigt ein 14-minütiges Best-Of mit dem Dateinamen »TagX Ausschreitungen oT«, dass bis zur strittigen Aussage des Polizisten aber nur wenige Aufnahmen und keine Ausschreitungen zeigt, dafür aber später die Steinwürfe und den brennenden Molotowcocktail aus verschiedenen Perspektiven. Auch wenn die Polizei während der Versammlung ihre Probleme hatte, die Situation einzuschätzen, hat sie zumindest hinterher nochmal das gesamte Internet nach Aufnahmen durchkämmt und diese zusammengeschnitten. Höfler zeigt ein Video eines rechten Streamers, der über die Demo läuft und kaum maskierte Menschen zeigt.

Am Ende weist das Gericht die Klage ab. Zwar gehe es davon aus, dass es tatsächlich einen Bescheid der Versammlungsbehörde gegeben habe, die Versammlung stationär abzuhalten. Diese Beschränkung sei aber aufgrund der unerwartet großen Menschenmenge und der fehlenden »personellen und technischen Möglichkeiten« des Veranstalters, einen »Aufzug ordnungsgemäß abzuhalten«, rechtmäßig.

Klägerin Rudolph-Kokot ist nicht abgeneigt in Berufung zu gehen, will aber erst das schriftliche Urteil abwarten. »Das ganze Verfahren ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat«, erklärt sie hinterher. Erst habe sie dafür kämpfen müssen, dass das Verwaltungsgericht die Klage überhaupt verhandle und jetzt wolle es keiner gewesen sein. Für die erfahrene Demoorganisatorin ist es »unmöglich, dass sich die Stadt Leipzig ins Lagezentrum setzt und sich dann auf Informationen der Polizei verlässt, obwohl sie eigene Leute vor Ort hat.« In Zukunft müsse sie sich nun fragen, ob sie sich immer einen Kontakt aus dem Lagezentrum geben lassen müsse, weil vor Ort nicht entschieden werden dürfe. Vor allem von der Stadt ist sie enttäuscht: »Da ist jetzt ein Stück Vertrauen in die Versammlungsbehörde verloren gegangen.«


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