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Politik

Fünf gegen Jung

Sechs Kandidaten zur OBM-Wahl zugelassen – Kritik an Bewerbungsverfahren

  Fünf gegen Jung | Sechs Kandidaten zur OBM-Wahl zugelassen – Kritik an Bewerbungsverfahren

Das Feld der Anwärter auf das Amt des Leipziger Oberbürgermeisters hat sich gelichtet. Insgesamt sechs Kandidaten werden am 27. Januar auf dem Wahlzettel stehen, wenn die Leipziger über ihr zukünftiges Stadtoberhaupt entscheiden. Dies ist das Ergebnis der Sitzung des Wahlausschusses, der am Mittwoch über die Zulassung der insgesamt 13 Bewerber entschied. Neben Amtsinhaber Burkhard Jung (SPD) war die Überprüfung auch für Barbara Höll (Die Linke), Felix Ekardt (Grüne) und René Hobusch kein Problem, da diese von im Stadtrat oder Landtag vertretenen Parteien unterstützt werden und somit keine 240 Unterstützerunterschriften vorlegen mussten.

Ebenfalls wenig Schwierigkeiten hatte der ehemalige Leipziger Polizeichef Horst Wawrzynski (parteilos). Er musste die Unterschriften vorlegen, da er neben der CDU auch vom Wählerbündnis »Oberbürgermeister für Leipzig « unterstützt wird. Für die Wahl zugelassen ist zudem der parteilose Dirk Feiertag, der von der Wählervereinigung Leipzig, den Piraten und dem Neuen Forum nominiert wurde. An der Hürde der 240 Unterschriften scheiterten hingegen Steffen Abe (parteilos, 0 gültige Unterschriften), Mathias Haschke (Die Partei, 38), Mathias Günkel (parteilos, 14), Ralf Kohl (parteilos, 4), Harald Lange (parteilos, 38) und Michael Schramm (parteilos, 0).

Der amtierende Oberbürgermeister Jung geht als Favorit in den ersten Wahlgang. Möglich scheint derzeit sogar, dass er bereits in diesem die erforderliche absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erringt. Laut einer von der Leipziger Volkszeitung in Auftrag gegebenen Umfrage liegt Jung derzeit bei 55 Prozent. Wawrzynski und Höll kämen demnach lediglich auf 21 respektive zwölf Prozent. Jeweils vier von hundert Wählern würden sich für Feiertag und Ekardt entscheiden. Für FDP-Kandidat Hobusch kommt die Umfrage einer Ohrfeige gleich, denn sie weist für ihn null Prozent aus. Sollte keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit erhalten, würde am 17. Februar eine Neuwahl stattfinden.

Dirk Feiertag übte bereits im Vorfeld der Ausschusssitzung Kritik am derzeitigen Zulassungsmodus für Bewerber, die nicht von einer im Stadtrat oder Landtag vertretenden Partei unterstützt werden. Vor allem stört den Juristen, dass die 240 notwendigen Unterschriften nur im Rathaus geleistet werden konnten und die Kandidaten anders als etwa bei der Zulassung für Bundestagswahlen nicht selbst sammeln gehen durften. Feiertag regt deshalb eine Änderung des sächsischen Wahlrechts an. »Der Freistaat sollte in Zukunft die Sammlung von Unterschriften direkt durch die Bewerber ermöglichen, ohne Ortsbindung. « Feiertag kritisierte zudem, dass die Unterschriften nicht während der gesamten Öffnungszeiten des Rathauses abgegeben werden konnten und sieht darin einen Formverstoß. Die gescheiterten Bewerber Kohl und Lange schlossen sich dieser Kritik an und regten an, auch an Abenden und Wochenenden Möglichkeiten zur Unterschrift einzuräumen.


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3 Kommentar(e)

Matthias Malok 04.01.2013 | um 05:11 Uhr

Dann sollten Bewerber und Unterstützungsunterschriftleistender ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Ich jedenfalls werde dies tun.

Maria Levy 06.01.2013 | um 14:32 Uhr

Es hat schon seinen Sinn, dass es eine Hürde zum Leisten der Unterschriften gibt. Wo kämen wir hin, wenn jeder, der dazu Lust hat, Bürgermeister werden könnte. Das macht mir wirklich Angst. Unterstützer suchen über Facebook. Wen ich wähle, weiß ich trotzdem noch nicht...

Harald Kunze 07.01.2013 | um 00:15 Uhr

@ Maria Levy: Es geht ja bei den Unterschriften nicht darum, dass jeder Bürgermeister wird, der Lust dazu hat. Vielmehr geht es darum, dass für die OBM-Wahl KANDIDIEREN kann, wer Lust dazu hat. Die Hürden, Bürgermeister zu werden, sind dann schon noch hoch genug. Wenn ich es richtig verstehe, waren die Möglichkeiten, die Unterschriften abzugeben, stark eingeschränkt. Sie waren nur im Rathaus möglich und dort nicht einmal im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses.