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Stadtleben

Mietnachzahlung aus dem Rathaus

Die Stadt schuldet Tausenden von Leipzigern noch Geld

  Mietnachzahlung aus dem Rathaus | Die Stadt schuldet Tausenden von Leipzigern noch Geld

Etwa 10.000 Leipziger Haushalte haben Anspruch darauf, von der Stadt einen Teil des Zuschusses für die Miete nachgezahlt zu bekommen. Beantragen müssen sie das aber selbst – und zwar noch in diesem Jahr.

Wer Hartz IV oder eine ähnliche Unterstützung bekommt, dem bezahlt die Stadt Leipzig die Miete und die Heizkosten. Für einen Teil der Hilfeempfänger mag dieser Zustand temporär sein, bei anderen gilt das für immer. Die Stadt als Zahlende regelt auch, wie hoch die Kosten sein können, die sie übernimmt. Bis Ende letzten Jahres waren das für einen Alleinstehenden 4,48 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter, mit einer Toleranz von 10 Prozent. Wenn jemand aus dem Kreis der Bedürftigen – »Berechtigte auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt« heißt das im Amtsdeutsch – in einer Wohnung lebte, deren Miete darüber lag, musste er entweder eine entsprechend billigere Wohnung finden oder den nicht übernommenen Betrag aus den nicht gerade üppigen Mitteln zum Lebensunterhalt bezahlen, derzeit sind das für einen Alleinstehenden 399 Euro im Monat. Das Sozialgericht hatte die Berechnungen der Stadt immer wieder kassiert, wer dagegen klagte, dass nicht alle Kosten übernommen werden sollten, bekam Recht. Bemängelt wurde, dass die für angemessen erklärten Kosten nicht methodisch schlüssig ermittelt wurden und die Stadt nicht darlegen konnte, dass Betroffene innerhalb eines vertretbaren Zeitraums eine den Richtlinien entsprechende Wohnung finden können. Ein Beitrag des ARD-Magazins »Plusminus« vom Dezember 2014 sprach davon, dass die Stadt Leipzig auf diese Weise fünf Millionen Euro jährlich einsparte. Im Dezember 2014 war es auch, als die Stadt neue Obergrenzen festlegte. Seitdem gelten 4,60 Euro pro Quadratmeter und weitere, nach Wohnungsgröße gestaffelte Preise, die die Stadt als angemessene Kosten festschreibt. Angehoben wurden auch die Werte für Nebenkosten und Heizung. Das heißt wiederum, dass es Menschen gibt, die – ohne Umzug – letztes Jahr in einer zu teuren Wohnung lebten und seit diesem Jahr in einer angemessenen. Diese Leute müssten rückwirkend noch Geld von der Stadt bekommen. Kathrin Rösler von der Leipziger Erwerbsloseninitiative (ELO) spricht von etwa 10.000 betroffenen Haushalten. Da kommt eine hübsche Summe für die kommunale Kasse zusammen. Bislang sieht es nur nicht so aus, als würde dort ein großes Loch entstehen, vielmehr soll es wohl beim Loch in den Haushaltskassen der Betroffenen bleiben. »Die Stadtverwaltung könnte von Amts wegen eigenständig alle Bescheide überprüfen«, sagt Piraten-Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann, die auch im Beirat des Jobcenters sitzt. »Das Jobcenter weiß genau, welchen Hartz-IV-Empfängern noch Leistungen zustehen. Jetzt die Fehler der bisherigen Richtlinie auf die Bedarfsgemeinschaften abzuwälzen und nur auf Antrag zu reagieren, ist ganz offensichtlich rechtswidrig«, so Gabelmann weiter. Tatsächlich müssen die Betroffenen einen Antrag auf Prüfung stellen, und das haben Rechtsanwalt Dirk Feiertag zufolge bislang noch nicht viele getan. Nun drängt die Zeit. Aus internen Anweisungen von der Stadt ans Jobcenter geht hervor, dass der Antrag nur noch dieses Jahr gestellt werden kann. Gabelmann, Feiertag und ELO haben zusammen die Initiative »Check 2015« ins Leben gerufen, um auf den Stichtag 31. Dezember 2015 hinzuweisen. Auf den Internetseiten von Gabelmann, Feiertag und der Erwerbslosen-Initiative findet sich ein Formular-Vordruck, Feiertag bietet bis Weihnachten, ELO bis zum 29. Dezember kostenlose Hilfe beim Ausfüllen an.


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