Spätis wurden in Leipzig lange toleriert, seit 2016 häufen sich jedoch die Kontrollen der beliebten kleinen Läden. Das Ordnungsamt und auch andere Ämter knöpfen sie sich offenbar verstärkt vor – mit dem Ergebnis, dass einige an Sonn- und Feiertagen schließen, andere ihr Sortiment neu ausrichteten oder sogar ganz verschwinden.
Der kreuzer berichtete zuletzt im vergangenen Oktober über die Situation, mehr als ein halbes Jahr später ergibt eine Nachfrage beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, dass eine Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes nicht in Aussicht ist.
Möglich wäre dies, denn das Bundesverfassungsgericht gesteht dem Gesetzgeber einen Spielraum zur Änderung zu, um auf die »soziale Wirklichkeit und Änderungen im Freizeitverhalten Rücksicht zu nehmen«. Dem Ministerium in Dresden zufolge verkörpert das aktuelle Gesetz allerdings einen zeitgemäßen rechtlichen Rahmen. Es sei zuletzt 2017 angepasst worden. Sonderbedingungen, wie sie etwa für eigentümergeführte Läden geltend gemacht werden können, stellten »einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegen den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität« dar. Aber wichtiger als der Wettbewerb ist für das Ministerium die Einhaltung der Verfassung – und die sieht vor, dass an Sonntagen »die Erwerbsarbeit grundsätzlich ruht«. Eine Lockerung der bisher vorgeschriebenen Ladenzeiten führt laut Ministerium »zu einer erheblichen Gefährdung« der Sonntagsruhe. Die Kontrollen in Leipzig werden in Zukunft eher ausgeweitet werden. Auf Anfrage bestätigte die Stadt, dass das Personal des Stadtordnungsdienstes bald bis 24 Uhr Kontrollen durchführen soll – statt wie bisher nur bis 21:30 Uhr.