anzeige
anzeige
Politik

»Sie hätten es noch mehr als jeder andere wissen müssen«

Das Amtsgericht Leipzig verurteilt einen Rechtsreferendar wegen des Connewitzangriffs

  »Sie hätten es noch mehr als jeder andere wissen müssen« | Das Amtsgericht Leipzig verurteilt einen Rechtsreferendar wegen des Connewitzangriffs

Auch der fünfte Prozess zum »Sturm auf Connewitz« verlief größtenteils in bekannten Bahnen. Das Gericht lud zahlreiche Zeugen und bestellte kurzfristig die meisten davon wieder ab. Für einen Rechtsreferendar könnte das Urteil von Donnerstag allerdings das Ende seiner juristischen Ausbildung bedeuten. Am Rande wurden erstmals auch Angriffe auf Personen thematisiert.

»Bist du ne Zecke? Nein, dann schließ dich an!« Glaubt man den Ausführungen von Rechtsreferendar Brian E., waren diese Worte der Anfang für das potentielle Ende seiner juristischen Ausbildung. Seiner Schilderung nach schloss er sich in einer Seitenstraße spontan der Gruppe an, die wenig später in der Wolfgang-Heinze-Straße mit diversen Werkzeugen und Waffen auf Autos, Geschäfte und Wohnhäuser losging – und wie der kreuzer unlängst nachgewiesen hat, auch auf Menschen.

Rechtsreferendar wollte in Connewitz »ein Zeichen gegen Gewalt setzen«

Dabei war der heute 26-jährige Rechtsreferendar ihm zufolge aus ganz anderen Gründen vor Ort: »Mein Ansinnen war es, ein Zeichen gegen Gewalt zu setzen«, führte er vor Gericht aus. Er hätte eine Woche zuvor von einer Demonstration in Connewitz gegen linke Gewaltexzesse gehört. Sich selbst bezeichnete er als »vielseitig politisch interessierten Menschen«, der weder rechts noch links stehe. Umso schärfer hätten ihn daher die Folgen getroffen, als sein Name auf der Liste der mutmaßlichen Connewitz-Angreifer veröffentlicht wurde. Sein Anwalt brachte den Ausdruck eines Artikels der linken Plattform Indymedia ein, in dem E. als »Neonazi« bezeichnet wird, ihm Kontakte zur »Identitären Bewegung« (IB) in Halle und das Tragen rechter Szenekleidung in der Universität vorgeworfen werden. Die Kleidung räumte E. zwar ein und auch gab er zu, dass es Fotos gibt, die ihn gemeinsam mit Führungsfiguren der IB zeigen, doch kenne er die Personen nicht und sei nur zufällig in deren Nähe zu sehen. Neben den offenen Anfeindungen aufgrund dieser Vorwürfe wurde zudem vor rund einem Jahr sein Motorrad in Brand gesetzt. In dem eingeführten Artikel wird dies als »Antwort auf den Angriff auf Connewitz« bezeichnet.

»Er hat selbst erfahren, wie es ist, Opfer zu sein«, merkte dementsprechend sein Verteidiger Jürgen Schäfer an. Denn aufgrund des laufenden Verfahrens wurde dem angehenden Juristen E. die Aufnahme ins Rechtsreferendariat erst verspätet und nur unter Auflagen eingeräumt. Schon vor Prozessbeginn wurde seitens des Oberlandesgerichts Dresden mitgeteilt, dass eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr für ihn wohl das Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst bedeuten würde.

Der ebenfalls angeklagte Zerspanungsmechaniker Nick S. wurde angesichts dieser Brisanz zur Randfigur des Geschehens. S. hatte zu Beginn der Verhandlung der mittlerweile bekannten Verfahrensabsprache zugestimmt und sich bereit erklärt, ein Geständnis abzulegen, sofern es auf eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und drei Monaten und einem Jahr und acht Monaten hinauslaufen wird. Seine teils deutlich widersprüchlichen Schilderungen zum Ablauf des Abends wurden kaum hinterfragt. Zwar merkte Staatsanwältin Daute abschließend an, dass sie ihm nicht vollumfänglich glaube, für eine Verurteilung gemäß der Absprache reichte seine Einlassung jedoch.

Das Gericht formuliert erstmals, dass sich die Gewalt auch gegen Menschen richtete

Für E. kam ein solches Vorgehen nicht in Frage, so dass sich die Verhandlung nicht ganz so kurz halten ließ, wie in den letzten Verfahren. Zugleich aber auch keineswegs so, wie es sich vorher angedeutet hatte: Sechzehn Zeugen waren geladen, drei Verhandlungstage angesetzt. Tatsächlich gehört wurden zwei Polizisten, die ihre Aussagen aus dem ersten Prozess stark gekürzt wiederholten, sowie drei Anwohner. Andere Zeugen, die für den Tag geladen waren, berichteten dem kreuzer, dass sie bereits gegen 10 Uhr telefonisch abbestellt wurden. Vom Gericht wurde dies nicht thematisiert. Das Urteil fiel nach knapp fünf Stunden.

Erstmals aussagen konnte allerdings ein Anwohner, der in seiner Wohnung von einem Rauchgeschoss verletzt wurde. Nachdem der kreuzer Mitte November über ihn berichtet hatte, lud das Amtsgericht diesen wenig später und mit wenigen Tagen Vorlauf für den Termin am Donnerstag. In der Urteilsbegründung formulierte das Gericht mit Bezug darauf erstmals, dass sich die Gewalt an dem Abend auch konkret gegen Personen gerichtet habe. Auf das Strafmaß hatte diese Tatsache jedoch offenkundig keinen Einfluss.

Beide Angeklagten erhielten, wie bereits mehrere verurteilte Mittäter, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie Geldstrafen. Beiden kam nicht nur die lange Zeit seit der Tat zugute, sondern auch, dass beide zum Zeitpunkt der Verurteilung nicht vorbestraft sind. Ein Eintrag im Bundeszentralregister über die Verurteilung E.s am Amtsgericht Dippoldiswalde wegen eines Körperverletzungsdelikts wurde drei Tage vor dem Prozess getilgt und vor Gericht nicht angesprochen.

Dass ein solches Urteil Rechtsreferendar E. besonders hart treffen würde, war dem Gericht offenkundig bewusst. Zugleich betonte Staatsanwältin Daute, dass man als Jurastudent »noch mehr als jeder andere hätte wissen müssen«, dass etwas falsch läuft, wenn eine Gruppe größtenteils vermummt und bewaffnet ist. Der aktive Kampfsportler E. hätte ihr zufolge mehrfach die Möglichkeit gehabt, sich wieder aus der Gruppe zu entfernen, diese Möglichkeit aber nicht wahrgenommen.


Kommentieren


0 Kommentar(e)