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Politik

»Bürgerkriegsähnliche Zustände«

Connewitz-Prozess im Eiltempo: Einminütige Geständnisse, einsilbige Antworten und Bewährungsstrafen bereits nach knapp einer Stunde

  »Bürgerkriegsähnliche Zustände« | Connewitz-Prozess im Eiltempo: Einminütige Geständnisse, einsilbige Antworten und Bewährungsstrafen bereits nach knapp einer Stunde

Das Amtsgericht Leipzig hat am Mittwochmorgen den Neonazi-Angriff auf Connewitz überraschend zügig abgehandelt: einminütige Geständnisse, wenige Fragen, keine Zeugen. Bereits nach einer Stunde gab es Bewährungsstrafen und ungeachtet des vorgelegten Tempos ein drastisches Fazit des Richters.

63 Minuten benötigt Richter Blaschke von der Prozesseröffnung bis zur Verkündung seines Urteils. Schon nach einer guten Stunde steht für ihn am Mittwochmorgen fest, dass die beiden Brüder Daniel Z. und André L. des besonders schweren Landfriedensbruchs schuldig sind. Beiden wurde vorgeworfen, gemeinsam mit rund 250 weiteren Personen am Abend des 11. Januar 2016 durch den Leipziger Szenestadtteil Connewitz gezogen zu sein und dort Wohnhäuser, Geschäfte und Passanten angegriffen zu haben.

Auch wenn man sich heute »relativ zügig vorgearbeitet« habe, sei eindeutig, dass der Angriff auf Connewitz eine »geplante, konzertierte, exzessive Gewalttat« gewesen sei, stellt Richter Blaschke abschließend fest. Die mit Schlagwerkzeugen, Pyrotechnik und Waffen ausgestattete Gruppe hinterließ rund 113.000 Euro Sachschäden. Auch Verletzte sind den Behörden bekannt. Blaschke spricht von »bürgerkriegsähnlichen Zuständen«.

Umfassendes und glaubwürdiges Geständnis in einer Minute

Das Urteil gegen Daniel Z. und André L.: Ein Jahr und fünf Monate Haft auf Bewährung. Wie auch in mehreren früheren Verhandlungen gegen weitere Beteiligte des Angriffs fand im Vorfeld eine Verfahrensabsprache zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft Anwendung. Bei einem »umfassenden und glaubwürdigen Geständnis«, wodurch auf die Ladung von Zeugen und eine umfangreiche Beweisaufnahme verzichten werden kann, werden den Angeklagten Bewährungsstrafen zugesichert.

Ihre Einlassungen zum Tatgeschehen lassen Daniel Z. und André L. jeweils von ihren Verteidigern verlesen. Beide Anwälte benötigen dafür kaum mehr als sechzig Sekunden. Ihre Mandanten hätten eigentlich geplant zu Legida in die Leipziger Innenstadt zu fahren, an einem Parkplatz bei Naunhof von einer geplanten Aktion in Connewitz erfahren und sich spontan angeschlossen. Sie hätten zwar gewusst, dass es zu Sachbeschädigungen kommen wird und diese »innerlich gebilligt«, selbst hätten sie sich jedoch nicht aktiv an den Ausschreitungen beteiligt. Einige wenige Fragen der Staatsanwaltschaft an die Angeklagten beantworten die Verteidiger äußerst knapp. Amtsrichter Blaschke stellt selbst keine Fragen zum Geschehen. Zeugen werden nicht gehört. Erkenntnisse zu Anreise, Vorbereitungen und den Netzwerken hinter dem Angriff gibt es somit nicht. »Ich erwarte nicht, dass sie jetzt Namen nennen«, merkt Staatsanwältin Daute einmal an. Die Beweisaufnahme endet bereits nach 28 Minuten – inklusive einer zehnminütigen Unterbrechung.

- Wie ist er nach Connewitz gekommen?- Auto.- War er vermummt?- Nein.- Hat er Vermummte gesehen?- Ja.- Kannte er andere Leute, die mitgelaufen sind?- Sagen wir nicht.Fragen der Staatsanwaltschaft werden von Verteidiger Göddenhenrich knapp beantwortet.
»Keine Einwände gegen das Geständnis« – keine Distanzierung von der Tat

»Grundlage für die Verständigung war ein glaubhaftes Geständnis. Das Gericht hat, wie ich festgestellt habe, keine Einwände gegen dieses Geständnis gehabt«, resümiert Verteidiger Göddenhenrich in seinem Plädoyer. Auch Richter Blaschke betont die besondere Bedeutung der Einlassungen. Ohne Geständnisse wäre man ihm zufolge bei Haftstrafen über 2 Jahren gelandet. Bisher wurden am Leipziger Amtsgericht zum Connewitzangriff jedoch noch keine Strafen über einem Jahr und acht Monaten ausgesprochen, auch wenn die Angeklagten schwiegen.

»Adolf Hitler ist der wiedergeborene Jesus. Unser Messias ist Adolf Hitler!« Daniel Z., 2016
Auf die abschließende Frage, wie die Angeklagten heute zu ihrer Tat stehen, antworten beide ausweichend: »Wie ich heute dazu stehe? Ist halt passiert.« Verteidiger Göddenhenrich interveniert und erklärt, sein Mandant Z. gehe seitdem nicht mehr zu Demonstrationen. Die politische Haltung der beiden und mögliche Aktivitäten in der organisierten Neonazi-Szene werden vor Gericht nicht thematisiert. Dabei sind diese gut dokumentiert. So war Daniel Z. zentraler Protagonist in einem Ende 2016 veröffentlichten Video eines rechten Youtubers und proklamierte dort: »Adolf Hitler ist der wiedergeborene Jesus. Unser Messias ist Adolf Hitler!«


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