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Politik

»Leere Worthülsen«

Erster Berufungsprozess zum Connewitz-Angriff: Bewährung gegen nachgeschobene Geständnisse

  »Leere Worthülsen« | Erster Berufungsprozess zum Connewitz-Angriff: Bewährung gegen nachgeschobene Geständnisse

Am Amtsgericht schwiegen sie, vor dem Landgericht sagten sie nur wenig mehr: Zwei Beteiligte des Neonazi-Angriffs auf Connewitz wurden in zweiter Instanz zu Bewährungsstrafen verurteilt – nach rudimentären Geständnissen. Die Staatsanwaltschaft kritisierte »leere Worthülsen« und forderte weiterhin Haftstrafen.

Sie waren die ersten, die wegen des Neonazi-Angriffs auf Connewitz vor einem Leipziger Gericht standen. Nun waren sie die ersten, die sich auch in zweiter Instanz für die rechte Gewalttat verantworten mussten: Am 23. August 2018 verurteilte das Amtsgericht Leipzig Martin K. und Dennis W. wegen ihrer Beteiligung am »Sturm auf Connewitz« zu Haftstrafen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide Männer im Januar 2016 gemeinsam mit rund 250 Vermummten durch den linksgeprägten Stadtteil Connewitz gezogen waren, wo die bewaffnete Gruppe Geschäfte, Kneipen und Passanten angriff. Beide Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen, ihre Verteidiger forderten Freispruch. Das Urteil akzeptierten sie nicht und legten Rechtsmittel ein. Bei der Berufungsverhandlung am Landgericht Leipzig reichten sie nun rudimentäre Geständnisse nach und erhielten im Gegenzug Bewährungsstrafen.

Dass am Ende der Berufungsverhandlung kein Freispruch stehen werde, stellte der Vorsitzende Richter Bernd Gicklhorn gleich zu Beginn klar. Die Berufung war auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt worden. Der Schuldspruch aus erster Instanz ist demnach rechtskräftig, lediglich das Strafmaß sollte an diesem Montagmorgen neu verhandelt werden.

Seit dem ersten Urteil gegen Martin K. und Dennis W. am Leipziger Amtsgericht wurde dort noch rund zwanzig mal zum Angriff auf Connewitz verhandelt. In diesen Prozessen zeichnete sich eine klare Linie ab: Wer sich geständig zur Tat einlässt, erhält Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und drei Monaten und einem Jahr und acht Monaten. Diesen Kurs bekräftigte die Staatsanwaltschaft auch vor dem Landgericht und betonte, für eine Bewährungsstrafe sei ein detailliertes und glaubwürdiges Geständnis erforderlich. Der Satz »Ich bereue es« reiche nicht, erklärte Staatsanwalt Christoph Brückner.

Angeklagte mit »Erinnerungslücken« – Richter betont Unverständnis

Nach kurzer Beratung mit ihren Verteidigern waren beide Angeklagten zu einer Aussage bereit. Auf Fragen der Staatsanwalt gab sich Martin K. einsilbig. Er wisse nicht mehr, wie er nach Connewitz gekommen sei, wieso er da war und weshalb die anderen Menschen dort gewesen seien. Er habe weder Vermummung noch Bewaffnung wahrgenommen und auch keine weiteren Personen der Gruppe gekannt. Auf die Frage, weshalb er mit den Unbekannten mitgegangen sei, antwortet K. nach kurzem Schweigen mit »Keine Ahnung«.

Dennis W. erklärte ebenfalls, er kenne niemanden der weiteren Beteiligten und sei in der »vorletzten oder drittletzten Reihe« der Gruppe gelaufen. Richter Gicklhorn zeigte deutliches Unverständnis für die Ausführungen der Angeklagten. Angesichts dieser Schilderungen müsse man die beiden nahezu für »völlig bescheuert« halten, wenn sie aus einem Grund, den sie nicht kennen, gemeinsam mit Menschen, die sie nicht kennen, in eine Richtung laufen, die sie nicht kennen.

Staatsanwalt: Angeklagte haben sich nicht mit der Tat auseinandergesetzt

Staatsanwalt Brückner stellte abschließend fest, beide Angeklagten hätten sich nicht nachvollziehbar mit der Tat auseinandergesetzt. Die Geständnisse bezeichnete er als »leere Worthülsen«. Er forderte, es bei der ursprünglich verhängten Haftstrafe ohne Bewährung zu belassen. Die Verteidigung betonte hingegen eine positive Sozialprognose der Angeklagten und plädierte auf Bewährung.

Zweieinhalb Stunden nach Verhandlungsbeginn verkündete Richter Gicklhorn das Urteil. Er reduzierte den Urteilsspruch gegen Martin K. und Dennis W. auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Neben der positiven Sozialprognose der Angeklagten und der Tatsache, dass beide nicht vorbestraft sind, verwies er auf frühere Urteile in vergleichbaren Fällen. In den letzten vier Jahren seien am Landgericht Leipzig mehrfach Landfriedensbrüche verhandelt und dabei Bewährungsstrafen ausgesprochen worden, erklärte er.


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1 Kommentar(e)

thomas hendrich 20.08.2019 | um 21:25 Uhr

das man das als antifaschist ertragen muss ist schon traurig................