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Politik

Ist hier ein Brian? Nein? Na gut.

Angeklagter Rechtsreferendar fehlt – Berufungsverhandlung zu Connewitz-Angriff erneut ausgesetzt

  Ist hier ein Brian? Nein? Na gut. | Angeklagter Rechtsreferendar fehlt – Berufungsverhandlung zu Connewitz-Angriff erneut ausgesetzt

Als am Landgericht Leipzig in zweiter Instanz zum Neonazi-Angriff auf Connewitz verhandelt werden soll, fehlt der Angeklagte: ein sächsischer Rechtsreferendar. Er sei am Vorabend KO geschlagen worden, teilt er kurzfristig mit.

»Wir stellen fest, dass der Angeklagte nicht erschienen ist.« Bereits nach wenigen Worten von Richterin Gabriela Walburg deutete sich an, dass an diesem Dienstag nicht mit einem Urteil der Berufungskammer am Landgericht Leipzig zum Neonaziangriff auf Connewitz zu rechnen war.

Eigentlich hätte sich hier Rechtsreferendar Brian E. in zweiter Instanz für die Ereignisse am Abend des 11. Januar 2016 verantworten sollen. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte ihn im November 2018 wegen besonders schwerem Landfriedensbruch zu einer Bewährungsstrafe über ein Jahr und drei Monate. E. räumte damals ein, er habe sich an jenem Abend in Connewitz der Gruppe angeschlossen, die wenig später auf der Wolfgang-Heinze-Straße randalierte und Wohnhäuser, Geschäfte und Passanten angriff. Er selbst habe sich ihm zufolge jedoch nicht aktiv an der Randale beteiligt. »Mein Ansinnen war es, ein Zeichen gegen Gewalt zu setzen«, führte er damals vor Gericht aus. Er hätte eine Woche zuvor von einer Demonstration in Connewitz gegen linke Gewaltexzesse gehört.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der angehende Jurist Brian E. umgehend Berufung ein. Wäre die Verurteilung rechtskräftig geworden, hätte dies höchstwahrscheinlich das Ende seiner juristischen Ausbildung bedeutet. Auch die 10. Strafkammer des Landgerichts Leipzig konnte am Dienstag in dieser Sache nicht für eine Entscheidung sorgen. Per Fax übersandte Brian E. weniger als eine Stunde vor Verhandlungsbeginn ein ärztliches Attest. Er habe am Vorabend beim Boxtraining einen KO-Schlag erlitten und sei nicht verhandlungsfähig. E.s Verteidiger Jürgen Schäfer reagierte verwundert: »Wir haben uns gestern hier verabredet.«

Bereits der zweite geplatzte Berufungstermin, weil der Angeklagte fehlt

Weil Brian E. bereits im Juni einen ersten Termin für die Berufungsverhandlung platzen ließ und sich kurzfristig krank meldete, ordnete das Gericht diesmal eine amtsärztliche Untersuchung an. Nach mehrstündiger Unterbrechung verkündete Richterin Walburg, eine Amtsärztin habe E. zuhause aufgesucht und eine Gehirnerschütterung festgestellt. Er sei nicht reise- und verhandlungsfähig. Ein neuer Verhandlungstermin ist für Mitte November angesetzt.

Zwischenzeitlich tauchten in sozialen Netzwerken erste Kommentare auf, die E. Kalkül und eine Verzögerungstaktik unterstellten. Sein Rechtsreferendariat am Landgericht Chemnitz durfte E. wegen des laufenden Verfahrens zum Connewitz-Angriff nur verspätet und unter Auflagen beginnen. E. darf derzeit keine hoheitlichen Befugnisse im Gericht übernehmen, erklärte Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow in der Antwort auf eine Landtagsanfrage zu dem umstrittenen Referendar. Sollte E. jedoch nicht vor Ende seines Referendariats im Herbst 2020 rechtskräftig zu einer Strafe von mehr als einem Jahr verurteilt werden, könnte er theoretisch das zweite juristische Staatsexamen ablegen.

Foto mit Hakenkreuz-Tattoo: OLG-Präsident stellte Strafanzeige gegen Rechtsreferendar

Mitte Juni sorgte ein Foto von Hobby-Kampfsportler Brian E. für Aufruhr: Es zeigt den Rechtsreferendar nach erfolgreichem Boxkampf mit nacktem Oberkörper. Auf seiner nackten Brust prangt eine großflächige Tätowierung, in die sowohl eine sogenannte schwarze Sonne als auch zahlreiche Hakenkreuze in verschiedenen Formen eingearbeitet sind. Der für die Ausbildung der sächsischen Rechtsreferendare zuständige Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hat wegen des Tattoos zwischenzeitlich Strafanzeige gegen Brian E. gestellt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig teilte dem kreuzer mit, dass dort entsprechende Ermittlungen gegen E. laufen. Vom Ergebnis der Ermittlungen will das OLG Dresden die Entscheidung über weitere dienstrechtliche Konsequenzen für Brian E. abhängig machen.

Ob Brian E. versucht, den Prozess um seine Beteiligung am Connewitz-Angriff in die Länge zu ziehen und ob die ärztlich diagnostizierte Gehirnerschütterung versehentlich oder mit Vorsatz herbeigeführt wurde, lässt sich allenfalls mutmaßen. Eindeutig ist jetzt aber bereits: Der Berufungsprozess am Landgericht Leipzig wird wohl länger dauern als E.s erste Verhandlung in der Causa Connewitz. Während E. sich am Amtsgericht rudimentär geständig zeigte und sein Verteidiger nach wenigen Stunden Verhandlung für eine milde Bewährungsstrafe plädierte, kündigte Verteidiger Schäfer vor dem Landgericht an, man strebe in zweiter Instanz einen Freispruch an. »Die Rechtsauffassung hat sich geändert«, erklärte Schäfer überraschend. Wie viele Zeugen vor dem Landgericht gehört werden sollen, könne er derzeit noch nicht sagen. Das Gericht hat aktuell zwei volle Verhandlungstage im November eingeplant.


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