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Politik

Kleiner Brauner

Wegen Hakenkreuz-Tattoo: Sächsischem Rechtsreferendar droht Haftstrafe in Österreich

  Kleiner Brauner | Wegen Hakenkreuz-Tattoo: Sächsischem Rechtsreferendar droht Haftstrafe in Österreich

Weil ein sächsischer Rechtsreferendar auf einem Foto eine Hakenkreuz-Tätowierung trägt, zweifeln seine Kollegen an der vorgeschriebenen Verfassungstreue. Jetzt droht dem angehenden Juristen wegen des Bilds eine Haftstrafe – in Österreich.

Es ist das Bild eines Siegs – und es könnte zur entscheidenden Niederlage für einen sächsischen Rechtsreferendar werden. An einem Juni-Wochenende veröffentlichte ein Leipziger Kampfsportverein auf seiner Facebook-Seite ein Foto von einer Boxgala im österreichischen Gmunden. Es zeigt den Leipziger Rechtsreferendar Brian E. nach erfolgreichem Kampf. Und mit einer großflächigen Tätowierung, in die sowohl zahlreiche Hakenkreuze als auch eine sogenannte schwarze Sonne eingearbeitet sind. Die schwarze Sonne ist ein Symbol aus drei übereinander gelegten Hakenkreuzen oder zwölf ringförmig angeordneten Sieg-Runen, also dem Symbol der SS und gilt als wichtiges Erkennungssymbol der rechtsextremen Szene. Das Besondere: Brian E. ist angehender Jurist und absolviert derzeit als Rechtsreferendar des Freistaats Sachsen seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Chemnitz.

Jetzt droht ihm eine Haftstrafe in Österreich. »Gegen den Beschuldigten liegt der Verdacht vor, er habe Tätowierungen mit nationalsozialistischer Symbolik bei einer Kampfsportveranstaltung öffentlich zur Schau gestellt«, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels (Österreich) dem kreuzer mit. Sollte sich der Vorwurf bestätigen, droht E. eine weit empfindlichere Strafe als in Deutschland. Nach österreichischem Verbotsgesetz werde dies mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet, erklärt die Sprecherin. In Deutschland ist für das »Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« (§86a StGB) eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren im Gesetz vorgesehen.

Verfahren nach Österreich abgegeben – OLG-Präsident hatte den Referendar angezeigt

Erst am Dienstag teilte die Staatsanwaltschaft Leipzig mit, dass ein entsprechendes Ermittlungsverfahren von Sachsen nach Österreich abgegeben wurde. »Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte das Bild in Deutschland bzw. von Deutschland aus veröffentlicht hat, gab es dagegen nicht«, teilt eine Sprecherin mit.

Nachdem das Foto mit der brisanten Tätowierung öffentlich geworden war, hatte der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden – zuständig für die Ausbildung sächsischer Rechtsreferendare – den angehenden Volljuristen angezeigt. Dienstliche Konsequenzen wolle er vom Ausgang der Ermittlungen abhängig machen, sagte der OLG-Präsident. Bereits im Juli 2019 hatten rund 160 sächsische Rechtsreferendare sich mit einer schriftlichen Stellungnahme an das OLG Dresden gewandt. Sie forderten ihren Ausbildungsherren auf, den Sachverhalt »eingehend und kritisch zu überprüfen« und wiesen darauf hin, dass jeder Referendar vor Dienstantritt eine Erklärung zur Verfassungstreue unterzeichnen muss.

Angehender Jurist sagt, Foto sei gefälscht – aktuell wegen Neonazi-Angriff vor Gericht

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst durfte Brian E. 2018 nur unter Auflagen beginnen, weil damals bereits ein Ermittlungsverfahren gegen ihn lief. Er soll gemeinsam mit rund 250 Hooligans und Neonazis am Überfall auf den Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt gewesen sein. Das Amtsgericht verurteilte ihn deshalb – bisher nicht rechtskräftig – wegen »besonders schwerem Landfriedensbruch« zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Das Urteil im Berufungsprozess, der derzeit am Landgericht Leipzig läuft, wird für Ende November erwartet. Sollte das bisherige Strafmaß bestätigt werden, würde dies das vorzeitige Ende von E.s juristischer Ausbildung bedeuten.

[caption id="attachment_82156" align="alignright" width="140"] Ein Video des Kampfs wurde kommentarlos gelöscht (Screenshot fight24.tv)[/caption]

Die Frage nach der möglicherweise strafbaren Tätowierung wurde in dieser Woche auch vor dem Leipziger Landgericht diskutiert. Auf Nachfragen des Staatsanwalts reagierte der Rechtsreferendar lautstark. Das Foto sei gefälscht, sagte er. Der Staatsanwalt entgegnete, dass das Foto samt Hakenkreuz-Tattoo nur kurze Zeit nach E.s Boxkampf auf der Facebookseite seines Sportvereins veröffentlicht worden sei. Das Bild wurde mittlerweile gelöscht. Auch das Videoportal Fight24 entfernte eine Aufnahme des Kampfs, den Brian E. am 2. Juni bestritt, und auf der die Tätowierungen ebenfalls deutlich zu sehen waren.


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