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Politik

Rechtsreferendar wegen Neonaziangriff verurteilt

Landgericht Leipzig bestätigt Urteil gegen Rechtsreferendar wegen Neonazi-Angriff auf Connewitz

  Rechtsreferendar wegen Neonaziangriff verurteilt | Landgericht Leipzig bestätigt Urteil gegen Rechtsreferendar wegen Neonazi-Angriff auf Connewitz

Das Landgericht Leipzig bestätigte am Dienstag in zweiter Instanz das Urteil gegen einen Rechtsreferendar. Er soll sich an dem Angriff von rund 250 Neonazis auf den Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt haben. Nun könnte die Karriere des Nachwuchsjuristen vorbei sein, bevor sie überhaupt begonnen hat.

»Sie hätten es noch mehr als jeder andere wissen müssen«, richtete sich Staatsanwältin Sandra Daute abschließend an den Angeklagten Brian E. Sie wiederholte ein Fazit, das sie bereits im November 2018 vor dem Leipziger Amtsgericht gezogen hatte. Damals wurde der 27-jährige Rechtsreferendar wegen besonders schwerem Landfriedensbruch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Er hatte eingeräumt, im Januar 2016 zusammen mit rund 250 Personen durch den linksgeprägten Leipziger Stadtteil Connewitz gezogen zu sein. Die Gruppe attackierte Wohnhäuser, Geschäfte und Passanten.

Wäre das Urteil damals rechtskräftig geworden, hätte es das Ende von E.s juristischer Ausbildung bedeutet. Seit Anfang November 2018 absolviert er sein Rechtsreferendariat am Landgericht Chemnitz, das er wegen des laufenden Verfahrens nur unter Auflagen beginnen durfte. E. legte Berufung ein, obwohl er vor dem Amtsgericht eine »geständige Einlassung« abgab. Seit November 2019 wurde sein Fall am Landgericht neu verhandelt. Frühere Termine platzten, weil sich der Angeklagte krank meldete. Am Dienstagnachmittag sprach die Vorsitzende Richterin Walburg ihr Urteil und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Nun droht Brian E. erneut der Ausschluss aus dem Rechtsreferendariat.

Angeklagter richtet sich lautstark an die Staatsanwaltschaft: »Wer sind Sie denn?«

Verteidiger Jürgen Schäfer hatte überraschend Freispruch für seinen Mandanten gefordert. In erster Instanz bat er das Gericht lediglich um eine milde Strafe. Vor dem Landgericht argumentierte er, Brian E. habe lediglich friedlich gegen linke Gewalt demonstrieren wollen und sei weder psychisch noch physisch in der Lage gewesen, sich aus der Gruppe zu entfernen, als die Menschen um ihn sich vermummten und mit zahlreichen Waffen und Schlagwerkzeugen auf Autos und Schaufenster einschlugen.

Die Staatsanwaltschaft betonte hingegen, dass E. sich bewusst der Gruppe angeschlossen habe, obwohl für ihn klar zu erkennen gewesen sei, dass Gewalttätigkeiten wahrscheinlich waren. Die Schilderungen des Angeklagten, es sei ihm nicht möglich gewesen, sich zu entfernen, bezeichnete Staatsanwältin Daute als unglaubwürdig.

»Wer sind Sie denn, dass Sie das beurteilen können? Sagen Sie den Frauen, die in der Kölner Silvesternacht bedrängt wurden auch, sie hätten doch einfach gehen können?«, entgegnete der Rechtsreferendar in seinem umfassenden Schlusswort lautstark. Er betonte, dass er kein »Neonazi« sei, auch wenn seine politischen Ansichten vielleicht nicht der Mehrheitsmeinung entsprechen würden.

Verteidiger empört: Staatsanwaltschaft will Oberkörper des Referendars begutachten

Verteidiger Schäfer führte im Rahmen der Verhandlung mehrfach an, in der Verhandlung gehe es vorrangig um Gesinnung und Vorurteile gegenüber dem Referendar. Sein Mandant solle ausgeforscht werden, entgegnete Schäfer auch auf einen Antrag Staatsanwaltschaft. Diese wollte den Oberkörper des Angeklagten begutachten und begründete dies mit einem Foto, auf dem der Hobby-Kampfsportler Brian E. nach erfolgreichem Boxkampf mit nacktem Oberkörper zu sehen ist. In eine großflächige Tätowierung sind mehrere Hakenkreuze integriert, sowie eine sogenannte »schwarze Sonne« – ein wichtiges Symbol der rechtsextremen Szene. Richterin Walburg lehnte den Antrag ab. Das Tattoo spiele für den verhandelten Fall keine Rolle, erklärte sie.

[caption id="attachment_82157" align="aligncenter" width="600"] SCREENSHOT: FACEBOOK VON BUSHIDO FREE FIGHT & MUAY THAI TEAM[/caption]

Das Bild tauchte erstmals im Sommer 2019 auf der Facebookseite eines Leipziger Kampfsportvereins auf und wurde dort wenig später wieder gelöscht. Der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden – verantwortlich für die sächsischen Rechtsreferendare – stellte daraufhin Strafanzeige gegen Brian E. Weil das Foto auf einer Kampfsportveranstaltung in Österreich entstanden sein soll, wurde das Verfahren zwischenzeitlich an die dortigen Behörden abgegeben. Laut einer Sprecherin der ermittelnden Staatsanwaltschaft droht dem Nachwuchsjuristen in Österreich nun eine Haftstrafe bis zu zehn Jahre wegen »nationalsozialistischer Wiederbetätigung«.


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