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Stadtleben

Rechtsreferendar verurteilt

Neonazi-Angriff auf Connewitz: Urteil gegen Rechtsreferendar ist rechtskräftig

  Rechtsreferendar verurteilt | Neonazi-Angriff auf Connewitz: Urteil gegen Rechtsreferendar ist rechtskräftig

Das Urteil gegen einen sächsischen Rechtsreferendar, der am Neonazi-Angriff auf Connewitz beteiligt war, wurde in letzter Instanz bestätigt. Nun wird geprüft, ob seine juristische Karriere vorbei ist, bevor sie begonnen hat.

Januar 2016: Während in Leipzigs Innenstadt der lokale Pegida-Ableger seinen einjährigen Geburtstag feiert, greifen nur wenige Kilometer entfernt rund 250 bewaffnete Neonazis und Hooligans den linksgeprägten Stadtteil Connewitz an. Die Vermummten attackieren Passanten, Kneipen und Geschäfte. Die Bilanz des Angriffs: mehrere Verletzte und rund 110.000 Euro Sachschaden.

Rund vier Jahre nach dem sogenannten »Sturm auf Connewitz« bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in letzter Instanz das Urteil gegen einen sächsischen Rechtsreferendar, der an dem Angriff beteiligt war. Bereits im November 2018 verurteilte das Amtsgericht Leipzig den angehenden Juristen Brian E. wegen besonders schweren Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Der Rechtsreferendar legte Berufung ein und scheiterte damit nach mehreren geplatzten Prozessterminen vor dem Landgericht Leipzig. Eine Sprecherin des OLG Dresden teilte jetzt auf kreuzer-Anfrage mit, dass die daraufhin eingelegte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen wurde. Das Urteil gegen Brian E. ist somit rechtskräftig.

Nur unter Auflagen ins Referendariat gestartet

Wegen des laufenden Verfahrens durfte E. seinen juristischen Vorbereitungsdienst 2018 nur verspätet und unter Auflagen beginnen. Zeitweise war er in der Strafabteilung des Landgerichts Chemnitz tätig. Vor Gericht bezeichnete er sich als »vielseitig politisch interessierten Menschen« und gab an, er habe an jenem Abend in Connewitz ein »Zeichen gegen linke Gewalt« setzen wollen. Der Gewaltausbruch habe den aktiven Kampfsportler überrascht, sagte E. vor Gericht. Er sei aber inmitten der Gruppe eingeschlossen gewesen und habe diese auch aus Angst nicht verlassen können.

OLG-Präsident stellte Strafanzeige wegen Foto mit Hakenkreuztattoo

Im Sommer 2019 sorgte ein Foto für Schlagzeilen, auf dem der Rechtsreferendar nach einem erfolgreichem Boxkampf mit nacktem Oberkörper zu sehen ist. In eine großflächige Tätowierung sind mehrere Hakenkreuze integriert, sowie eine sogenannte »schwarze Sonne« – ein wichtiges Symbol der rechtsextremen Szene. Der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden – verantwortlich für die sächsischen Rechtsreferendare – stellte daraufhin Strafanzeige gegen Brian E.. Weil das Foto auf einer Kampfsportveranstaltung in Österreich entstanden sein soll, wurde das Verfahren zwischenzeitlich an die dortigen Behörden abgegeben. Die Staatsanwaltschaft Wels in Österreich stellte das Verfahren Anfang 2020 ein, weil ein rechter Vorsatz nicht eindeutig nachzuweisen sei. In seinem Berufungsverfahren erklärte E., bei dem Motiv handele es sich um griechische Ornamente. Er betonte, kein »Neonazi« zu sein, auch wenn seine politischen Ansichten nicht der Mehrheitsmeinung entsprechen würden.

Nach der sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen müsste E. vom Referendariat ausgeschlossen werden, wenn er wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt wird. Ob die aktuelle Entscheidung tatsächlich das vorzeitige Ende der juristischen Ausbildung des verurteilten Rechtsreferendars bedeutet, werde in den nächsten Tagen geprüft, erklärte eine Sprecherin des OLG Dresden. An den mündlichen Abschlussprüfungen, die seit dem 4. Mai stattfinden, nehme E. ihr zufolge nicht teil.


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