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Politik

Jugendliche wählen ihre Vertretung

Die Kandidierenden für das Jugendparlament stehen fest

  Jugendliche wählen ihre Vertretung | Die Kandidierenden für das Jugendparlament stehen fest

Der Wahlausschuss der Stadt hat für die Wahl des Jugendparlaments im März 33 Kandidierende zugelassen. Per Online-Wahl bestimmen die Jugendlichen ihre Vertretung von 20 Mitgliedern in der Kommunalpolitik.

In diesem Jahr wird das Jugendparlament Leipzig zum vierten Mal gewählt. Das Parlament verfügt über ein Rede- und Antragsrecht im Stadtrat und vertritt somit die Belange von Jugendlichen in der Leipziger Kommunalpolitik. Die Wahl findet alle zwei Jahre statt.

Der Wahlausschuss der Stadt hat am Montagnachmittag über die Zulassung der Bewerbungen entschieden. Von den insgesamt 37 Jugendlichen, die sich beworben haben, treten nun 33 zur Wahl an. Quentin Kügler, Sprecher des Jugendparlaments, ist erfreut: »Die Kandidaturen zeigen, dass viele junge Menschen Interesse an der Arbeit des Jugendparlamentes haben und Leipzig aktiv mitgestalten wollen.« Unter den Kandidierenden sind sieben junge Frauen – bei der vergangenen Wahl waren es noch 15 unter 34 Kandidierenden. Wer antritt und was die Kandidierenden motiviert, wird in den nächsten Tagen auf der Seite des Jugendparlaments veröffentlicht.

Vom 22. März bis zum 29. März können wahlberechtigte Personen – also Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren, deren Hauptwohnsitz Leipzig ist – ihre Favoriten wählen. Sie werden per Post benachrichtigt und haben bis zu drei Stimmen für die insgesamt 20 zu vergebenden Sitze. Die Wahl findet online statt, wie auch schon in den letzten Jahren. Damit wolle man die Hürden, zu wählen, möglichst niedrig halten. Jugendliche, die über keinen eigenen Internetanschluss verfügen, können ihre Stimme im Online-Wahllokal in der Großen Fleischergasse 12 abgeben.

Um einen möglichen Missbrauch des digitalen Formats zu verhindern, sind laut einer Pressemitteilung verschiedene Sicherheitsmechanismen im Einsatz. So kann jedes Zugangskennwort nur einmal verwendet werden und mehrfache Stimmabgaben sind technisch ausgeschlossen. Auch die Herstellung einer Verbindung zwischen dem persönlichen Zugangskennwort und der Stimmabgabe ist technisch nicht möglich.


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