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Stadtleben

Unfreiwillig einig

Klimaaktivisten haben sich mit DHL nach Blockade des Flughafens Leipzig vor zwei Jahren auf Ableistung von Arbeitsstunden geeinigt

  Unfreiwillig einig | Klimaaktivisten haben sich mit DHL nach Blockade des Flughafens Leipzig vor zwei Jahren auf Ableistung von Arbeitsstunden geeinigt  Foto: Tim Wagner

Im Fall der Klage von DHL gegen eine der Aktivistinnen, die vor zwei Jahren eine Zufahrtsstraße des Flughafen Halle/Leipzig blockiert hatten, haben sich die Konfliktparteien nun auf einen Vergleich geeinigt. Ursprünglich hatte das Unternehmen von der Aktivistin einen Schadensersatz in Höhe von rund 84 000 Euro gefordert. Nun soll sie 80 unbezahlte Arbeitsstunden in einem Aufforstungsprojekt ableisten oder 15 Euro pro nicht geleisteter Stunde spenden.

Im Prozess vor dem Landgericht Halle im Juni dieses Jahres hatte die Aktivistin den Vergleich noch abgelehnt (kreuzer berichtete). Der Anwalt der Aktivistin, Georg Fähle, begründete die ursprüngliche Ablehnung des Angebots von DHL zunächst damit, dass es nicht sachgemäß sei, erklärte seine Mandantin aber grundsätzlich für vergleichsbereit.

Einer für heute erwarteten Entscheidung durch die Richterin sind die Parteien durch ihre kurzfristige Einigung zuvorgekommen. Nachdem der Konzern mehrere Gegenangebote der Klimaaktivistin abgelehnt hatte, willigte sie dem ursprünglichen Vergleichsangebot der DHL nun doch ein. Insgesamt 80 unbezahlte Arbeitsstunden soll sie demnach für die Stiftung »Mehr Wald für Sachsen« ableisten. Alternativ muss sie 15 Euro pro nicht geleisteter Arbeitsstunde an die Stiftung spenden. Für die 53 weiteren Aktivisten, die damals an der Aktion beteiligt waren, wird von einer ähnlichen Übereinkunft ausgegangen (Artikel zur bisherigen Verhandlung hier lesen).

Zur Begründung über die Einigung heißt es seitens der Unterstützergruppe Repression nicht zustellbar, mit DHLs Forderung habe man den Klimaktivisten die Pistole auf die Brust gesetzt. Man wolle nicht länger Spielball von DHLs Repressionsapparat sein. Teil der Überlegungen sei außerdem gewesen, dass das Urteil einen Präzedenzfall für weitere Gerichtsverfahren zu schaffen drohte.

Im Rahmen des Verfahrens wurde vor Gericht hauptsächlich erörtert, ob die Klimaaktivisten mit ihrer angemeldeten Versammlung auf der Zufahrtsstraße zum DHL-Hub in erster Linie dem Konzern schaden wollten und somit das Grundrecht auf Gewerbefreiheit verletzt hätten. Bereits beim ersten Prozesstag deutete die Richterin an, im Falle eines Urteils zugunsten der Logistikunternehmens urteilen zu wollen.

Durch den Vergleich bleibt indes offen, wie hoch der tatsächliche Schaden der DHL war. Insgesamt beklagte das Unternehmen infolge der Blockade der Zufahrtsstraße Kosten in Höhe von einer halben Millionen Euro. Auch wurde nicht abschließend geklärt, ob dem Logistikkonzern Ausweichmöglichkeiten über weitere Straßen zur Verfügung standen und so eine Umleitung des Verkehrs möglich gewesen wäre.

Mit der Zustimmung zum Vergleich ist die Aktivistin nun einer Entscheidung des Hallenser Landgerichts zuvorgekommen. Der erwartete Präzedenzfall für weitere Verfahren bleibt dadurch aus. In ähnlichen Fällen werden bundesweit zivilrechtliche Klagen gegen Klimaaktivisten vorbereitet, die sich an Blockaden, wie dem Flughafen Berlin Brandenburg beteiligt haben.


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