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Rügen in Sachsen

24 Mal hat der Presserat die sächsische Presse seit 1991 gerügt 

  Rügen in Sachsen | 24 Mal hat der Presserat die sächsische Presse seit 1991 gerügt   Foto: Adobe Stock

Nach Hinweis (nicht öffentlich bei geringeren Verstößen gegen den Pressekodex an die jeweilige Redaktion) und Missbilligung (für schwerere Verstöße, ebenfalls nicht öffentlich) ist die öffentliche Rüge die härteste Sanktion der Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserates. Sie muss von der Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden. Zum Schutz von Betroffenen kann die Rüge allerdings auch nicht-öffentlich ausgesprochen werden. Wie schneidet die sächsische Presse bei der Verteilung der Rügen ab? Und wofür wurden sie gerügt? Das ist der öffentlich einsehbaren Rügen-Datenbank des Presserates zu entnehmen. Ein Streifzug.  


Sächsische Zeitung: 8 Rügen (in den Jahren 2023, 2022, 2021, 2013, 2010, 2009, 2005 und 2003) 

Dresdner Morgenpost: 7 Rügen (2x 2012, 2007, 2x 2004, 2003, 2001) 

Chemnitzer Morgenpost: 4 Rügen (2014, 2003, 1995, 1994) 

Leipziger Volkszeitung: 3 Rügen (2x 2015, 2013) 

Torgauer Zeitung: 1 Rüge (2002) 

Mitteldeutscher Express: 1 Rüge (1991) 



Ausgewählte Rügen für sächsische Zeitungen 

Sächsische Zeitung (0456/20/3): Verstoß gegen Ziffer 7 (Trennung Werbung und Redaktion), Rüge veröffentlicht am 25.1.2021  

Im Beitrag »Mit Mundspray gegen das Virus« beschäftigt sich die Sächsische Zeitung mit dem Schutz vor Corona-Viren durch die Nutzung eines Sprays mit ätherischen Ölen. Sowohl ein Heilpraktiker als auch ein Mediziner, die die Wirkung des Sprays nicht ausschließen, kommen zu Wort. Genauso wie der Vertriebsleiter, der über eine riesige Nachfrage nach dem Produkt berichtet. Der Beschwerdeausschuss entscheidet, die positiv-unkritische Beschreibung des Sprays habe den Effekt, dass die Grenze zur Schleichwerbung überschritten wird, da ein eindeutiger Werbeeffekt für das Produkt entsteht.  

Chemnitzer Morgenpost (0476/14/1): Verstoß gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) im Jahr 2014 

Im Beitrag »Hier erschießt ein Mann gleich seine Frau« der Chemnitzer Morgenpost sind zwei Fotos abgedruckt, die eine Nachbarin von der Tat mit ihrem Handy gemacht hat. Der Beschwerdeausschuss beschließt, die Veröffentlichung der Fotos sei presseethisch nicht vertretbar. Insbesondere durch die Überschrift suggeriere die Zeitung den Leserinnen und Lesern, sie könnten das Sterben der Frau unmittelbar miterleben. Das Opfer wird dadurch in seiner Menschenwürde verletzt. Ein Tötungsdelikt so zu dokumentieren, gehe zu weit.  


Und der kreuzer so? 

… wurde noch nie gerügt und bekam zuletzt am 4. Juli 2017 Post vom Beschwerdeausschuss des Presserats, damals noch in die Büttnerstraße 10. Die »Entscheidung des Beschwerdeausschusses 2 in der Beschwerdesache 0219/17/2-BA« wird auf vier Seiten dargelegt. Unter der Überschrift »Vermintes Gelände« hatte in der März-Ausgabe des Jahres 2017 sowie online ein Artikel über das Westwerk gestanden, wo eine Initiative und mehr als tausend Demonstrierende sich gegen die kommerzielle Nutzung des Gebäudes stemmten. Beschwerde gegen den Artikel wegen angeblichen Verstoßes gegen Pressekodex-Ziffer 2 (Sorgfalt) hatte die der damaligen Redaktion gegenüber als Pressesprecherin der Initiative Auftretende eingereicht – deren Initiative im Artikel kritisch betrachtet worden war und nach dessen Veröffentlichung »unangemeldet in der Redaktion vorstellig« wurde.  

Auf zwei Seiten »A. Zusammenfassung des Sachverhalts« (inklusive Zusammenfassung der Stellungnahme des damaligen kreuzer-Chefredakteurs Andreas Raabe zur Beschwerde) und knapp eine Seite »B. Erwägungen des Beschwerdeausschusses«, in der alle Beschwerdepunkte als unbegründet eingeschätzt werden, folgen ganze zwei Zeilen »C. Ergebnis«: »Insgesamt liegt damit kein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats vor, so dass der Beschwerdeausschuss die Beschwerde für unbegründet erklärt.« Und schließlich: »Die Entscheidung ergeht einstimmig.« Unterschrift des stellvertretenden Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses.  

Schönster Satz in dem Brief: »Der KREUZER berichtet seit 46 Jahren intensiv und regelmäßig über die Kreativ-, Off- und Subkultur Leipzigs.« Seit 46 Jahren, so, so … BENJAMIN HEINE 


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