Bezahlbares Wohnen, Mobilitätswende, soziale Infrastruktur, Artenschutz, Überhitzung, Starkregenvorsorge und überhaupt der Klimawandel sind nur einige Anforderungen, die die Stadtplanung auf der begrenzten Fläche einer Kommune unter einen Hut bekommen muss. Dabei muss sie sich zudem mit den Nachbargemeinden abstimmen und übergeordnete Planungen des Bundes, des Landes oder der Region beachten.
Die Königsdisziplin der Stadtplanung ist dabei der Bebauungsplan. Er regelt verbindlich, in welchem Umfang und mit welchen Nutzungen auf seiner Fläche gebaut werden darf und wo Baufelder, Straßen und öffentliche Grünflächen liegen. Damit alle Anforderungen an das Gebiet des vorgesehenen Bebauungsplans bekannt werden, sind neben existierenden Konzepten und Planungen in der Regel auch zwei Beteiligungsrunden mit Bürgern und Interessengruppen vorgesehen, für die der Bebauungsplan offen ausliegt. Danach gilt es, die verschiedenen öffentlichen und privaten Anforderungen zusammenzuführen und gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Den so entstandenen Bebauungsplan beschließt dann der Stadtrat als Ortsgesetz. Jedoch kann darin nur das festgesetzt werden, was das Baugesetzbuch (bzw. ergänzend die Landesbauordnungen) als Inhalte für einen Bebauungsplan vorgesehen haben. Zum Beispiel kann in einem Bebauungsplan nicht festgelegt werden, wie genau ein Straßenraum oder ein Park aussehen soll. Mit dem jeweiligen Eigentümer der Flächen im Gebiet des Bebauungsplans wird daher zusätzlich ein »städtebaulicher Vertrag« geschlossen. Darin werden weitere Anforderungen definiert, die der Investor umsetzen muss, bevor er die Genehmigung zur Errichtung seiner Gebäude bekommt. So wird im städtebaulichen Vertrag beispielsweise geregelt, wie Infrastruktur und Straßen beschaffen sein müssen, wie und mit welcher Ausstattung die Grünflächen anzulegen sind, welche Flächen der Stadt übertragen werden oder wie sich der Vorhabenträger an der Mitfinanzierung der für das neue Gebiet benötigten Kita- und Grundschulplätze beteiligen muss. Der Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag ist also ein demokratisches und ideales Mittel, den vielfältigen Anforderungen ans Bauen in einer Stadt zu begegnen.
Jedoch sind große Flächen des Stadtgebiets dem Zugriff durch Bebauungspläne entzogen. Denn innerhalb eines Gemeindegebiets kann in den meisten Bereichen gebaut werden, was – platt gesagt – in der Nähe so ähnlich schon vorhanden ist. Wenn der Bauherr auch ohne Bebauungsplan das Recht hat, sein Vorhaben umzusetzen, kann die Stadt mit ihm auch nicht einen städtebaulichen Vertrag über weitere Leistungen abschließen. Es ist dann nur noch die Prüfung des Bauantrags im Rahmen des Bauordnungsrechts vorgesehen. Doch wenn sich der Gebäudeentwurf an die Vorschriften der Gesetze hält, muss die Baugenehmigung auch erteilt werden.
Gerade in Zeiten des Klimawandels wäre es aber wichtig, nicht weiter so zu bauen, wie es umliegend in der Vergangenheit getan wurde. Wichtig sind neben dem Abbau der Wohnungsknappheit auch mehr Grün, mehr Wasser und mehr Erholungs- und Entfaltungsflächen in der Stadt. Und das nicht nur in neuen Entwicklungsgebieten, sondern insbesondere in den bereits bestehenden, ja viel größeren Flächen.
Also, was kann die Stadt Leipzig tun? Sie kann durch aktive Liegenschaftspolitik Flächen für Parks und Grünanlagen erwerben, sie kann Anreize schaffen, die Wärmenetze auszubauen, und sie kann ihre eigenen Flächen umbauen und entsiegeln. So kann bei öffentlichen Liegenschaften auf eine wassersensible Freianlage geachtet werden, in der Wasser zurückgehalten wird, wenn möglich versickert und so Pflanzen langfristig zur Verfügung gestellt wird, statt in die Kanalisation abgeleitet zu werden. Die Stadt kann die Straßenräume zukunftsfähig umbauen, Bäume pflanzen und Plätze neu gestalten.
Wichtig ist bei alldem die Neuaufteilung der öffentlichen Räume, was bei dem einen oder der anderen mit Schmerzen verbunden sein wird, weil die selbstverständliche Nutzung des Stadtraums zum Abstellen von Autos dabei zur Debatte steht. Was in Neubauquartieren über Tiefgaragen gelöst werden kann, muss im Bestand anders behandelt werden. Ein Ausbau der ÖPNV-Versorgung, des Carsharings und der Radinfrastruktur sind genauso wichtig wie Quartiersgaragen als Alternative zum Parken an der Straße. Das Ziel muss eine klimasensible urbane und lebenswerte Stadt sein.