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Politik

Die Anliegen der Anlieger

Episode aus dem Stadtrat vom 27. Mai 2026

  Die Anliegen der Anlieger | Episode aus dem Stadtrat vom 27. Mai 2026  Foto: Stefan Ibrahim

Wer treu die Stadtratssitzungen besucht (oder unsere Episoden liest), kommt immer wieder in den Genuss von Nischenwissen und Fragen, die man sich anders wohl nicht stellen würde. In diesem Monat kommt so eine von CDU-Politikerin Sabine Heymann: »Wann ist eine Straße eine Straße?« So viel sei verraten: Die Frage stürzte wohl bereits den Bauausschuss in eine tiefe Krise.

Der Problematik zugrunde liegt der CDU-Antrag »Anlieger vor der Planung erstmaliger Straßenerschließung beteiligen«. Der erfordert einen kurzen Ausflug ins Baugesetzbuch: Wird eine Straße zum ersten Mal erschlossen, müssen Anliegende dafür Erschließungsbeiträge zahlen, also eine Abgabe an die Kommune leisten. Je nachdem wie opulent die Straße oder wie groß das Grundstück ist, das daran grenzt, kann dieser Beitrag höher oder niedriger sein. In ihrem Antrag will die CDU deshalb ein Mitspracherecht der Betroffenen in Bezug auf Umfang und Qualität der neuen Straße festlegen. Ein Ziel dabei ist eine möglichst geringe finanzielle Belastung der Anwohnenden.

Die AfD unterstützt den Antrag, hat aber einige Änderungsvorschläge. So plant die Partei, die Stadtverwaltung loszuschicken und gebietsweise zu prüfen, an welchen Straßen genau Anlieger im Falle eines Ausbaus überhaupt zahlen müssten – ein Vorschlag, den Heymann als »nicht sinnvoll« abschmettert. Wohlgesonnen ist sie dagegen der zweiten Idee, den Straßenbefestigungs-Erneuerungs-Leitfaden der Stadt zu aktualisieren und dadurch auch einen eingeschränkten Ausbau zu ermöglichen. Zur Freude von AfDler Marius Beyer, der direkt nach ihr ans Pult tritt. Man müsse wegkommen vom »Alles-oder-Nichts-Denken«, führt er aus, »nicht jede Straße braucht automatisch den teuersten Komplettausbau«. Sein Fazit: Der Antrag der CDU und der Änderungsantrag der AfD ergänzen sich eigentlich gut.

Stadtrat und Stadtführer Marius Wittwer (SPD) macht sich dagegen für den Antrag seiner Partei stark. Dieser vereint Vorschläge der CDU und den zahmeren Verwaltungsstandpunkt, nach dem Anliegerwünsche abgewogen werden »sollen« und Berücksichtigung finden »können« ist also ein »goldener Mittelweg«. Grünen-Politikerin Kristina Weyh hält diesen nicht für sinnvoll. Der einzig umsetzbare Vorschlag sei der Verwaltungsstandpunkt, führt sie aus: »So zu tun, als ob die Wünsche und Hinweise der Anlieger dort wirklich handlungsleitend sind, ist nicht ehrlich« – eine Ansicht, die Franziska Riekewald (Linke) untermauert. Egal was beschlossen werde, Verwaltungshandeln sei durch rechtliche Vorgaben eingeschränkt, erklärt die Fraktionsvorsitzende: »Meistens kann nicht nach dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger gehandelt werden.«

Baubürgermeister Thomas Dienberg (Grüne) macht schließlich ein Angebot zur Versöhnung: Schon jetzt höre man bei der Straßenerschließung auf die Bedürfnisse der Anlieger und würde das auch weiterhin tun – in Zukunft noch intensiver. Doch allen Olivenzweigen zum Trotz wird der Verwaltungsstandpunkt bei der Abstimmung abgelehnt. Angenommen werden hingegen der zweite Punkt des AfD-Antrags mit 33 zu :31 Stimmen sowie der SPD-Antrag mit 45 Stimmen bei 19 Enthaltungen. Damit ist auch die CDU zufrieden. Zum Abschluss darf natürlich die (zugegeben unbefriedigende) Antwort auf die Einstiegsfrage nicht fehlen, die Sabine Heymann findet: »Nicht jede Straße ist genauso eine Straße wie die andere Straße.«


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