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Kultur

Denkmalland Sachsen in Gefahr?

Die Staatsregierung legt Hand an den Denkmalschutz – Experten protestieren

  Denkmalland Sachsen in Gefahr? | Die Staatsregierung legt Hand an den Denkmalschutz – Experten protestieren  Foto: Symbolbild/Darkone

»Eine Frechheit, uns Fachleuten so ins Gesicht zu lügen«, ungehalten zischt ein Denkmalpfleger seine Wut unter die Umstehenden. Vor mehreren hunderten Denkmalpflegern hatte die Ministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung Regina Kraushaar Mitte Juni die Sächsische Verwaltungsreform verteidigt. Diese stelle keinesfalls die Zerschlagung der Denkmalbehörde im Freistaat dar. Kraushaars Worte beim Empfang der Jahrestagung der Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern auf Schloss Hubertusburg ernteten heftige Kritik. Von »Brot und Spielen« sprach ein Tischnachbar, weil das Ministerium das Buffett bezahlte. Dieses reagierte auf kreuzer-Nachfrage zur geplanten Denkmalschutzreform allgemein.

Harmlos liest sich der einsprechende Punkt im Planvorhaben: »Das Landesamt für Archäologie und das Landesamt für Denkmalpflege werden zusammengeführt. Unter dem Dach der Landesdirektion Sachsen (LDS) bilden sie in Zukunft eine starke Einheit, die fachliche Kompetenz und behördlichen Vollzug verbindet.« Und: »Für das Denkmalland Sachsen bedeutet die Zusammenführung insbesondere kürzere Abstimmungswege bei denkmalpflegerischen Belangen, gerade im Zusammenspiel mit Infrastrukturvorhaben.«

Beide Fachbehörden erfassen und erforschen Kulturdenkmale, widmen sich ihrer Dokumentation und der Vermittlung in der Öffentlichkeit. Mit wissenschaftlicher Expertise beraten sie Denkmalschutzbehörden, Kommunen und Eigentümer in denkmalfachlichen Belangen – und zwar unabhängig. Die Denkmalschutzbehörden vollziehen das Denkmalschutzrecht und treffen abwägende Entscheidungen und setzten diese um. Diese Trennung könne mit der Reform verloren gehen, warnen die Denkmalschützer und Denkmalpfleger. Beide Begriffe werden weitestgehend synonym verwendet.


Fehlende Unabhängigkeit der Kommunalbehörden

So formulieren mehrere Verbände ihre Kritik an der Zusammenlegung per offenem Brief »Die wissenschaftliche Expertise der Fachämter [für Denkmalschutz und Archäologie] muss unabhängig von kurzlebigen und kurzfristigen Entscheidungen sowie jedweden politischen Motivationen bleiben.« Die Zusammenlegung komme einer Kompetenzbeschneidung gleich, denn die Entscheidung über den Denkmalschutz in Genehmigungsverfahren wird an die politische Entscheidungsebene abgegeben. Das widerspreche dem Interesse des Denkmalschutzes. Denn die Reform integriert beispielsweise bei einem Bauantrag die bisher fachliche Beurteilung, ob ein Objekt über Denkmalwert verfügt, in die Behörde, die den Antrag bearbeitet. Das verwandele, so die Kritik, die unabhängigen Fachleute zu behördeninternen Zuarbeitern. Bewertung und behördliche Bearbeitung des Vorgangs müssten getrennt bleiben. Denn die Fachämter sind als Korrektiv gegen mögliche andere Interessen wie den Abriss oder die bauliche Veränderung von historischen Ansichten.

Spricht man mit Denkmalpflegerinnen- und -pflegern in und außerhalb der Behörde, zeigen sich weitere Bedenken. So befürchten einige, dass hinter der Zusammenlegung und der Verschiebung einiger Kompetenzen an die Kommunen der Gedanke steckt, abgesehen von den Filetobjekten der Landesdenkmalpflege die Zuständigkeit für die über 100.000 sächsischen Kulturdenkmäler der fachlichen Hand zu entziehen und auf die Kommunen zu übertragen. »Das Ministerium begreift nicht, dass die Landesdenkmalpflege nicht nur im Verwaltungsvollzug tätig ist«, erklärt ein Denkmalpfleger, der anonym bleiben möchte, »sondern die Geschichte von Denkmalen erforscht, diese dokumentiert und Methoden der Erhaltung entwickelt. Oder es stecken eben politische Erwägungen hinter den Beschlüssen, bei der eine Denkmalpflege auf wissenschaftlicher Grundlage keine Rolle spielt.« Bildlich formuliert der Leipziger Architekturhistoriker Arnold Bartetzky im MDR: »Wenn also ein Bürgermeister oder ein Landrat den Abriss oder auch die entstellende Umgestaltung eines Baudenkmals will, wird die ihm unterstellte kommunale Denkmalpflege ihn nicht davon abhalten können. Und das hätte auf lange Sicht schwerwiegende Folgen für das Kulturerbe.« In Nachwendezeiten hätten zum Beispiel viele Investoren in denkmalgeschützten Gründerzeithäusern Stuck entfernt und Parkett herausgerissen – heute undenkbar.

Die fachliche Bewertung innerhalb »derselben Behördenhierarchie« kritisiert auch die Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur, weil diese beeinflusst werde durch »Vollzugsdruck, politische Prioritäten, kommunale Entwicklungsinteressen oder Beschleunigungsziele«. »Der Schutzstatus eines Kulturdenkmals darf jedoch nicht zum Ergebnis einer verwaltungsökonomischen Bereinigung werden. Kulturdenkmale verlieren ihren Wert nicht dadurch, dass ihre Berücksichtigung in Planungs- und Genehmigungsverfahren Aufwand verursacht.«


Ministerium will Effizienz und Entbürokratisierung

Auf kreuzer-Fragen antwortet das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) allgemein. So wollte der kreuzer wissen, welche »Stärke« sich das Ministerium aus der Zusammenlegung der Fachämter erhoffe und worin die Gemeinsamkeiten in Archäologie und Denkmalschutz liegen, die eine fachliche Expertisenbündelung unterstützen. Antwort: »Ziel der Neuorganisation ist es, denkmalfachliche und archäologische Expertise und Verwaltungsprozesse (als den Bereich des Vollzuges) innerhalb der Landesverwaltung eng miteinander zu verzahnen. Das betrifft insbesondere komplexe Planungs-, Genehmigungs- und Infrastrukturverfahren, in denen Belange von Denkmalpflege und Archäologie frühzeitig eingebracht und gut abgestimmt werden sollen, aber natürlich auch das so genannte Tagesgeschäft. Denkmalpflege und Archäologie in Sachsen sollen auf dieser Grundlage auch in der Zukunft fachlich stark, handlungsfähig und verlässlich bleiben.«

Ein Einsparvolumen, das Begründungsgrundlage für die Verwaltungsreform ist, ließe sich für diese »Einzelmaßnahme« »nicht beziffern«, so der Sprecher. Die Verwaltungsreform ist Teil der Sparpläne der Staatsregierung, die bis 2040 rund 9.000 Landesstellen abbauen will. Die Reform soll insgesamt Milliarden einsparen.

Nichtkonkretisierte Hoffnung auf Effizienz und Entbürokratisierung spricht aus dem Schreiben, mit dem das Ministerium die kreuzer-Fragen beantwortet: »Die Bündelung unter dem Dach der Landesdirektion soll zugleich Schnittstellen in der Bearbeitung reduzieren und komplexe Verfahren zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Wirtschaft einfacher und zügiger machen. Die unteren Denkmalschutzbehörden bleiben Ansprechpartner vor Ort.« Auf die öffentlich geäußerten Warnungen geht der Sprecher nicht ein. So wollte der kreuzer wissen, wie das Ministerium dem Risiko begegnet, dass politische über Sachentscheidungen gefällt werden, wenn die Behörden vereint werden. Denn bisher entscheiden die Denkmalschutzbehörden im Einvernehmen mit dem Landesamt. Wenn nun, wie beabsichtigt, mehr Verantwortung für Denkmalschutz an die Kommunen und Landkreise abgegeben wird, steigt die Gefahr, dass lokale wirtschaftliche Interessen den Denkmalschutz ausstechen, also kurzfristige vor langfristige Interessen gestellt werden: Die Denkmalschutzbehörden könnten in den Landratsämtern einfach von oben angewiesen werden, entsprechend lokalpolitischer Erwägungen zu handeln. Ausweichend heißt es vom SMIL: »Die konkrete organisatorische Ausgestaltung wird in den kommenden Monaten erarbeitet.«

Die von den Verbänden befürchteten Verschlechterungen für die Denkmalpflege durch die die geplante Strukturänderung stehen im Zusammenhang mit der ebenfalls beabsichtigten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes. Auf ihrem Parteitag im Herbst 2025 hatte die CDU gefordert, dort eine Kategorisierung der Denkmale hineinzuschreiben. Das sollte den Kommunen die Möglichkeit geben, Objekte und Orte aus der Denkmalliste zu entlassen. Der SMIL-Sprecher erklärte auf kreuzer-Anfrage, dass die Novellierung des Gesetzes jedoch keine Klassifizierung von Denkmalen vorsehe.


Der Landtag debattiert

Ende Juni debattierte der Sächsische Landtag über das Reformvorhaben. Angeregt hatte die Diskussion die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wiederholten ausgeführte Kritikpunkte und erinnerten daran, dass in der DDR viele Denkmale durch mutige Bürger und Bürgerinnen vorm Schleifen durch staatliche Stellen gerettet worden seien. Umso erstaunlicher sei es, dass einer konservativen CDU der Stellenwert von Denkmälern und ihre Bewahrung nicht wichtig zu sein scheint. Die Fraktion fordert die weitere Eigenständigkeit des Denkmalschutzes. Die SPD will Schutzfunktion und Reform zusammen denken, auch die CDU lehnt einen politischen Denkmalschutz ab, beide Parteien bilden die sächsische Minderheitsregierung. Die Linke stellt fest, dass die Staatsregierung keinen Beweis erbrachte, dass nach der Reform ein unabhängiger Denkmalschutz noch gewährleistet sei. Staatsministerin Kraushaar wiederholte ihre Aussage, dass das doch der Fall sei und es sich lediglich um organisatorische Änderungen handelt und keinen inhaltlichen Eingriff. Ob die Debatte Veränderung in den Reformprozess bringt, bleibt abzuwarten.

Auf der Jahrestagung der Denkmalfachämter Mitte Juni verabschiedeten die Expertinnen und Experten die »Leipziger Erklärung«. Darin fordern sie unter anderem, »Denkmalpflege und Denkmalschutz als zukunftsweisenden Beitrag zu Nachhaltigkeit und Umbaukultur anzuerkennen« und »wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Entscheidungen zu gewährleisten«. Eine Modernisierung der Verwaltung sei nur gemeinsam mit den Denkmalfachämtern zu gestalten.


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