In einer Sondersitzung im Juli hat der Stadtrat beschlossen, dass zeitgleich mit der Bundestagswahl am 27. September auch die teilweise Wiederholung der Stadtratswahl stattfinden soll. Dies war notwendig geworden, nachdem die Landesdirektion Leipzig die Wahl in diesen Bezirken für ungültig erklärt hatte
In einer Sondersitzung im Juli hat der Stadtrat beschlossen, dass zeitgleich mit der Bundestagswahl am 27. September auch die teilweise Wiederholung der Stadtratswahl stattfinden soll. Dies war notwendig geworden, nachdem die Landesdirektion Leipzig die Wahl in diesen Bezirken für ungültig erklärt hatte.
Betroffen sind die Wahlbezirke 3409 (Liebertwolkwitz), 6529 (Grünau-Nord), 7239 (Neulindenau), 9109 (Gohlis-Mitte) und der Briefwahlbezirk 8105 (Wahren). Insgesamt werden etwa 5.650 Leipzigerinnen und Leipziger erneut zur Urne gerufen, die Wahlbenachrichtigungen gehen diesen demnächst zu.
Ganze fünf fehlerhaft abgegebene Wahlzettel machten die Wiederholungswahl notwendig. So hatte ein Wähler zwei Stimmzettel in die Urne geworfen, ein anderer war gar nicht erst wahlberechtigt, ein weiterer hatte zwar seine Stimme, nicht aber seine Wahlkarte abgegeben, und zwei hatten im falschen Bezirk gewählt.
Normalerweise sind solche marginalen Unregelmäßigkeiten kein Grund, gleich die ganze Wahl zu annullieren. Doch am 7. Juni war das Wahlergebnis derart knapp, dass genau eine Stimme darüber entschied, dass ein Sitz in der Ratsversammlung doch noch von der Linken zur SPD wanderte.
Die Stadt ist deswegen aber nicht handlungsunfähig. Bis sich der neue Stadtrat – voraussichtlich frühestens im November – konstituieren kann, führt der alte die Geschäfte weiter.
Wie sich die Wiederholungswahl auf das Wahlergebnis auswirken wird, ist reine Spekulation – die Wahlbeteiligung wird jedoch höchstwahrscheinlich höher sein als beim ersten Mal. Die zeitgleich stattfindende Bundestagswahl zieht für gewöhnlich mehr Wähler an, als die parallel zur Kommunalwahl am 7. Juni abgehaltene Europawahl.