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Politik

Stehengeblieben!

Verwaltungsgericht bestätigt das städtische Aufmarschverbot für die Neonazis – diese kündigen Beschwerde beim OVG Bautzen an

  Stehengeblieben! | Verwaltungsgericht bestätigt das städtische Aufmarschverbot für die Neonazis – diese kündigen Beschwerde beim OVG Bautzen an

Das Leipziger Verwaltungsgericht hat den Widerspruch der Anmelder der Nazidemos abgelehnt. Es folgte in seiner Begründung der Argumentation der Stadt Leipzig – die befürchtet, dass der Polizei für eine ausreichende Sicherung der Demonstrationen nicht genügend Einsatzkräfte zur Verfügung stehen. Nun muss womöglich das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entscheiden.

Das Leipziger Verwaltungsgericht hat den Widerspruch der Anmelder der Nazidemos in erster Instanz abgelehnt. Dieser richtete sich gegen die Entscheidung der Stadt Leipzig, am Samstag lediglich eine stationäre Kundgebung an der Ostseite des Hauptbahnhofs zuzulassen. Die Neonazis wollten dagegen eine Demo von der Huygenstraße bis zur Westseite des Hauptbahnhofes durchsetzen. Dies lehnte das Gericht nun ab, und folgte damit der Argumentation der Stadt Leipzig. Diese befürchtet, dass der Polizei für eine ausreichende Sicherung der Demonstrationen nicht genügend Einsatzkräfte zur Verfügung stehen.

Die Neonazis haben bereits angekündigt, gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen einzulegen, dort eingegangen ist indes noch nichts. Das OVG hatte bei ähnlichen Konflikten in der Vergangenheit häufig zu Gunsten der Neonazis entschieden. Neue Infos zu möglichen Gerichtsentscheidungen und wie die Aktionsbündnisse der Gegendemonstranten darauf reagieren, gibt es im Laufe des Nachmittags hier auf kreuzer online.


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