Es war Mord. Das ist die zentrale Erkenntnis, zu der das Gericht im Falle des Todes von Kamal K. gekommen ist. Marcus E., der dem jungen Iraker die tödlichen Stichwunden beibrachte, muss nun für 13 Jahre hinter Gitter.
Zusätzlich verhängte das Gericht Sicherheitsverwahrung für den 33-jährigen. Der 29-jährige Mittäter Daniel K. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Ihr Motiv: Ausländerfeindlichkeit.
Mit diesem Urteil ging das Gericht über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Die hatte für den Haupttäter 12 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung gefordert – wegen Totschlags. Sie sah einen ausländerfeindlichen Hintergrund der Tat – und damit die niedrigen Beweggründe, die ein Merkmal eines Mordes sind – nicht als erwiesen an.
In der ausführlichen Urteilsbegründung legte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf Wert auf die Feststellung, dass »ein Rechtsradikaler neben einem toten Ausländer nicht automatisch ein Mörder« sei. Die Motivation müsse immer im Einzelfall nachgewiesen werden. Dabei könne keinerlei Zweifel an der rechten Gesinnung der beiden Täter bestehen, dies hätte sich nicht nur an ihrer Kleidung und beschlagnahmten Materialien aus ihren Wohnungen gezeigt. Die beiden würden ihre Einstellungen in Form von Tätowierungen zur Schau stellen.
In der Nacht vom 23. auf den 24. Oktober 2010 hätten die beiden nach einer Sauftour gezielt die Auseinandersetzung mit jemandem gesucht, der ihrem Feindbild entsprach. Kamal K. wurde zum Verhängnis, dass er als Ausländer in dieses Schema passte. Daniel K. habe den 19-jährigen Iraker zunächst mit Fäusten, und dann, als dieser sich erfolgreich zur Wehr setzte, mit Pfefferspray attackiert. Marcus E. habe erst danach ohne irgendeinen nachvollziehbaren äußeren Anlass zwei Mal auf sein Opfer eingestochen. Dafür gebe es kein anderes plausibles Motiv als Ausländerfeindlichkeit, so Richter Jagenlauf. Marcus E. habe in Kamal K. keinen Menschen gesehen, sondern einen Ausländer, eine Person, die des Lebens nicht wert sei. Dies sei ein niedriger Beweggrund, die Tat damit ein Mord.
Dass Marcus E., der von den vergangenen 17 Jahren 16 im Gefängnis verbracht hatte, trotzdem nicht zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt wurde, ist dem Alkohol geschuldet. Markus E. habe sich in den 10 Tagen seit seiner Haftentlassung keine derart große Alkoholresistenz antrinken können, wie der Mitangeklagte Daniel K. Zudem habe er deutliche Ausfallerscheinungen gezeigt. Die Anzahl der Einzelstrafen und die Gefahr die von Marcus E. ausgehe, rechtfertige jedoch die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung. Es sei gut möglich, so Jagenlauf zu dem Angeklagten, dass er die Freiheit nie wieder erlange.
Daniel K., den Jagenlauf als »typischen Mitläufer« charakterisierte, sei dagegen nicht nachzuweisen, dass er von dem Messer wusste, daher könne er nur für eine gefährliche Körperverletzung verantwortlich gemacht werden, obwohl er derjenige gewesen sei, der den Konflikt erst provoziert habe.
Das Urteil überraschte die zahlreichen Prozessbeobachter, die mit einer Verurteilung im Sinne der Staatsanwaltschaft gerechnet hatten, wurde aber sehr positiv aufgenommen. Ein Freund der Familie sagte, er sei erleichtert, vor allem weil das Gericht das ausländerfeindliche Motiv so deutlich gewürdigt hatte. Diese Anerkennung sei viel wert. Auch der Ausländerbeauftragte des Landes Sachsen, Martin Gillo und die Anwälte der Nebenkläger zeigten sich zufrieden.
Kamals Mutter war zur Urteilsverkündung nicht erschienen, sie war am letzten Prozesstag weinend zusammengebrochen, und musste aus dem Gerichtssaal gebracht werden. Sein Vater war jedoch gekommen. Er trug ein T-Shirt mit dem Foto seines Sohnes. Über dem Bild stand nur ein Wort: Warum?