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Politik

Falsche Wohnung angegriffen

Urteil im Prozess um den Angriff auf Justizminister Gemkow führt zur rechten Szene

  Falsche Wohnung angegriffen | Urteil im Prozess um den Angriff auf Justizminister Gemkow führt zur rechten Szene

Es gab einen großen Aufschrei, als vor knapp zwei Jahren ein Anschlag auf die Wohnung des sächsischen Justizministers verübt wurde. Die Leipziger Antifa stecke dahinter, verkündete auch der Verfassungsschutz. Nun hat das Amtsgericht einen rechten Hool verurteilt. Denn Anschlagsziel war nicht Politiker Sebastian Gemkow, sondern eine linke WG, die daneben wohnte und eine Klamottenfirma betrieb.

Es hat lange gedauert. Fast zwei Jahre nach der Tatnacht erging am Leipziger Amtsgericht schließlich am Montag das Urteil gegen die zwei Angeklagten: Thomas K., der schon mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt wurde und dem die Richterin ein »Näheverhältnis zur rechten Szene« attestierte, und W., ein Autohändler mit kirgisischen Wurzeln aus dem 500 Kilometer entfernten Meckenheim, wurde vorgeworfen, im November 2015 Granitsteine und mit Buttersäure gefüllte Christbaumkugeln gegen die Fenster der Wohnung des sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) geworfen zu haben. Trotz am Tatort gefundener DNA-Spuren wurde Roman W. freigesprochen, Thomas K. aber zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Dennoch: Trotz Urteil, fünf Verhandlungstagen und einer umfassenden Beweisaufnahme mit mehreren Zeugen sind weiterhin viele Hintergründe der Tat unklar.

Was geschah also in der Nacht zum 25.11.2015 in der Scharnhorststraße in der Leipziger Südvorstadt? Die Anklageschrift verlautet Folgendes: Gegen zwei Uhr nachts sollen sich fünf bis zehn Personen unter einer Straßenlaterne versammelt haben. Mitgebrachte Steine und die präparierten Christbaumkugeln werden verteilt, Handzeichen gegeben. Kurz darauf fliegen erst die faustgroßen Pflastersteine gegen die Fenster, dann die Christbaumkugeln hinterher. Die Geschosse haben eine solche Wucht, dass sie an zwei Stellen die Fensterscheiben, die mit einer Sicherheitsfolie überklebt sind, durchschlagen. Nach der Tat teilt sich die Gruppe auf und flüchtet über die August-Bebel-Straße Richtung Connewitz.

Zum Zeitpunkt des Angriffs befinden sich der sächsische Justizminister mit seiner Frau und zwei Kindern im Schlafzimmer der Erdgeschosswohnung. Nur durch Glück bleiben sie in dieser Nacht unbeschadet - die Steine auf das Schlafzimmer verfehlen das Fenster und die dahinter schlafende Familie nur um ein paar Zentimeter. Die Wohnung ist verwüstet, durch den Geruch der Buttersäure für mehrere Monate unbewohnbar und muss unter erheblichem Aufwand neu renoviert werden.

Schnell scheint klar, wer die Tat begangen haben soll: Laut dem Sprecher des sächsischen Verfassungsschutzes seien die Täter in der Leipziger Antifa zu suchen, die den Justizminister als »einen Repräsentanten des verhassten Repressionsapparates« betrachten würden, der darüber hinaus noch Mitglied der CDU ist. Auch in der Presse heißt es, die Antifa habe einen Anschlag auf Gemkow verübt. Wirkliche Beweise für diese Behauptung gab es nicht. Und dennoch: Aufgrund der Vermutung des Verfassungsschutzes werden an Silvester 2015 aus Angst vor Ausschreitungen alle Versammlungen in Connewitz verboten. Fährtenhunde hatten die Ermittler in der Tatnacht zu einem von linken Aktivisten bewohnten Haus geführt – was sich jedoch später als fehlgeleitet erwies. DNA-Spuren auf Steinen und der Verpackung der Christbaumkugeln, die am Tatort zurückgelassen wurde, führen die Ermittler schließlich zu den beiden Angeklagten: Thomas K. und Roman W.

Am Ende werden es jedoch nicht die Tatwaffen, sondern wird es ein Auto sein, das den entscheidenden Unterschied macht. Denn der Angeklagte W. streitet jegliche Beteiligung ab. Er sei noch nie vorher in Leipzig gewesen, habe keine Kontakte in die rechte Szene und habe den Namen Gemkow noch nie gehört. Thomas K. gibt ebenfalls an, nichts mit der Tat zu tun gehabt zu haben, Gemkow sei vielmehr ein Freund eines Free-Fight-Trainers und daher kein Zielobjekt. Auch Hausdurchsuchungen bringen keine weiteren Beweise für eine Tatbeteiligung der beiden.

Nach mehrtägigen Verhandlungen sieht das Gericht es als erwiesen an, dass Roman W. nicht am Tatort war. Die gefundene DNA sei ein Zufallsprodukt. Demnach soll Roman W. im September 2015 einen Mercedes an einen Düsseldorfer Anwalt verkauft haben, welcher es an Mario H. aus Leipzig weitergab. Dieser ist nicht nur mit dem Angeklagten K. befreundet, sondern ebenfalls in der Free-Fight-Szene aktiv, der immer wieder Verbindungen zur rechten Szene vorgeworfen werden (https://kreuzer-leipzig.de/2016/08/03/das-imperium-schlaegt-zurueck/). Das Gericht geht schließlich davon aus, dass die Steine eben mit diesem Mercedes an den Tatort transportiert wurden und so die DNA von den im Kofferraum liegenden Sportklamotten des Angeklagten Roman W. auf den Stein übertragen wurde. Roman W. wird freigesprochen.

Anders bei Thomas K. Hier geht das Gericht davon aus, dass er maßgeblich an der Tat beteiligt gewesen ist. Im Gegensatz zu einem Stein, sei seine DNA an einer Verpackung gefunden worden. Letztendlich lässt sich zwar nicht endgültig beweisen, wie die DNA an den Tatort gelangt ist, doch da der Angeklagte bis zum Ende des Prozesses schweigt, sprechen die Spuren und die weiterführenden Zusammenhänge gegen ihn.

Letztlich ausschlaggebend für die Verurteilung von Thomas K. ist, neben dem vermutlich in der rechten Szene genutzten Auto und den Vorstrafen, aber auch die Theorie, dass die Täter die Wohnung verwechselt haben. Es kann kaum ein Zufall sein, dass im gleichen Haus und auf gleicher Etage wie Familie Gemkow zum Tatzeitpunkt eine Wohngemeinschaft lebt, deren Meldeadresse im Impressum einer in der linken Szene beliebten Kleidungsmarke verzeichnet ist. Schon fast ironisch ist es, dass die Klingelschilder vertauscht sind – jemand, der das Haus nicht kennt, landet also schnell bei der Wohnung von Justizminister Gemkow. Auch das Amtsgericht hält dies nicht für einen Zufall und geht daher von einer Verwechslungstat aus: Ziel war nicht der Justizminister, sondern der politische Gegner.

Letztlich lässt sich nicht endgültig klären, wer die Wohnung angegriffen hat. Es spricht jedoch einiges dafür, dass es eine rechte Tat war, die in die Leipziger Hooligan- und Free-Fight-Szene führt. Auch wenn Thomas K. verurteilt wurde, hat es die Staatsanwaltschaft versäumt, weitere Zeugen, die im Verlauf der Verhandlung aufgetaucht sind, zu laden und so einen Blick in die Strukturen hinter dem Angriff zu werfen. So bleibt es maßgeblich ein auf Indizien gestützter Prozess, der einen schweren Stand vor dem Landgericht haben wird, sollte der Verurteilte Thomas K. Einspruch erheben.


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1 Kommentar(e)

gunther 20.09.2017 | um 16:58 Uhr

Spätestens bei der nächsten Instanz wird das Urteil gekippt.