Als am Abend des 11. Januar 2016 rund 250 bewaffnete Neonazis und Hooligans durch Connewitz zogen, hinterließen sie massiven Sachschaden. Nur durch Glück wurden dabei keine Menschen verletzt, so die öffentliche Darstellung. Dabei ist den Justizbehörden bekannt, dass dies nicht die ganze Wahrheit ist.
»Hooligans! Hooligans!« hallt es über die Straße, Pyrotechnik erhellt die Kulisse hinter den Vorhängen, als Tobias in seinem Zimmer am Computer sitzt. Draußen bersten die ersten Scheiben, der Lärm treibt ihn zum Fenster. Direkt vor ihm tobt ein Mob aus über 250 schwarzbekleideten und vermummten Personen, die mit Eisenstangen und Holzlatten auf Schaufensterscheiben und Autos einschlagen. Er steht im hellen Rahmen des Fensters und beobachtet. Dann splittert mit einem Knall die Scheibe. Etwas trifft ihn am Arm, fliegt quer durch den Raum und bleibt wenige Meter entfernt auf dem nächsten Fensterbrett liegen. Tobias wirft sich auf den Fußboden. Er kriecht zur Zimmertür, schaltet das Licht aus. Handelt ohne nachzudenken. Dann wird ihm bewusst: »Ich bin gerade beschossen worden!«
So schildert Tobias heute die Ereignisse vom 11. Januar 2016. Er zeigt die Spuren, die noch immer zu sehen sind. Der Brandfleck, den das Metallgeschoss auf dem Fensterbrett hinterlassen hat. Das Loch im Vorhang. Die Fensterscheibe hat der Vermieter wenige Tage nach dem Angriff tauschen lassen. Die Brandverletzung an Tobias Arm ist mittlerweile verheilt. Das Gefühl, in seiner eigenen Wohnung angegriffen und verletzt worden zu sein, ist geblieben. Noch heute reagiert er empfindlich auf laute Geräusche. »Wenn irgendwo ein Böller hochgeht, zucke ich immer noch. In den Wochen danach war es aber richtig krass. Ich will mir gar nicht vorstellen, wie das bei Leuten ist, die richtige Kriegserfahrung machen mussten«, erzählt er beim Kaffee in seiner Küche. »Es ist Krieg«, schrieb ein Leipziger Hooligan nur wenige Stunden vor dem Angriff an einen Bekannten, um zu beratschlagen, welche Waffen sie mitnehmen würden. Beide wurden in Connewitz von der Polizei festgesetzt.
Wie er verletzt wurde, erzählte Tobias nur einen Tag nach dem Angriff auch der Kriminalpolizei. Die stand ihm zufolge auf einmal vor der Tür. Das zersplitterte Fenster im ersten Stock war von der Straße aus gut zu sehen. »Die haben Fotos gemacht von allem, auch von meinen Verletzungen.« Das Geschoss, vermutlich eine Rauchpatrone, sollen die Beamten mitgenommen haben. Danach ging Tobias zum Arzt, ließ die Wunde versorgen, erhielt ein Attest. Als er auf dem Heimweg an dem Polizeiposten in Connewitz vorbeiging, um Anzeige zu erstatten, sei dieser nicht besetzt gewesen. »Dann halt morgen«, habe er sich gedacht, entschied sich abends doch dagegen, nachdem Freunde ihm davon abrieten. Er wollte nicht, dass sein Name und seine Adresse den Angreifern bekannt werden. Eigentlich heißt Tobias anders.
Vor einem Leipziger Gericht konnte er seine Geschichte bisher nicht erzählen.
Seit dem 16. August dieses Jahres wird der »Sturm auf Connewitz« am Leipziger Amtsgericht verhandelt. In über 80 Verhandlungen sind meist zwei Personen gleichzeitig angeklagt. Der Tatvorwurf: Besonders schwerer Landfriedensbruch. Vier Prozesse haben seitdem stattgefunden. Tobias sollte kein einziges Mal als Zeuge aussagen. Dabei ist seine Geschichte den sächsischen Justizbehörden zweifelsfrei bekannt. Noch vor Beginn der Prozessreihe in Leipzig war Tobias Zeuge im Verfahren gegen die Freie Kameradschaft Dresden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Mitglieder der FKD sollen auch am Connewitzangriff beteiligt gewesen sein. In Tobias Ladung als Zeuge steht explizit, er solle über einen »mutmaßlichen Beschuss mit Rauchgeschoss« aussagen. Während der Verhandlung am Landgericht Dresden legte man ihm zufolge auch die Fotos der Leipziger Kriminalpolizei vor, die seine Verletzungen dokumentieren.
Staatsanwaltschaft räumt ein, dass Körperverletzungen bekannt sind
Einen Monat nach seiner Aussage in Dresden fällt in Leipzig das erste Urteil zum Connewitzangriff. Staatsanwaltschaft und Gericht betonen immer wieder den enormen Sachschaden, den die Angreifer verursacht haben. Staatsanwältin Daute beziffert ihn auf 110.000 Euro. Anwohner berichten, was sie aus ihren Wohnungen beobachten konnten und wie ihre Autos beschädigt wurden. In ihren Ladungen steht als Thema schlicht: »Vorgänge am 11.01.2016 im Bereich Wolfgang-Heinze-Straße«. Auch der Besitzer des Dönerimbiss, in dem ein Sprengsatz detonierte, nachdem Angreifer die Kasse geraubt hatten, soll aussagen. Er war zum Zeitpunkt des Überfalls nicht vor Ort. Die Befragung wird ergebnislos abgebrochen. Sein damaliger Mitarbeiter, der sich mit Gästen durch einen Hinterausgang flüchten musste, wurde zwischenzeitlich abgeschoben. Körperverletzungen oder Angriffe auf Menschen werden in der Verhandlung nicht thematisiert. Am Ende der Urteilsbegründung merkt Richter Pirk an, dass es nur durch ein »Riesenglück« keine Verletzten gegeben habe.
[caption id="attachment_71718" align="alignleft" width="320"] Mit Äxten, Eisenstangen und Totschlägern bewaffnet, zog die Gruppe durch Connewitz[/caption]
Nun räumte die Staatsanwaltschaft Leipzig diese Woche nach mehrmaliger schriftlicher Nachfrage des kreuzer ein, ihr sei bekannt, »dass es im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen vom 11.01.2016 durch bisher unbekannte Täter vereinzelt auch zu versuchten und vollendeten Körperverletzungshandlungen kam.« Diese hätten aber »das ansonsten offensichtlich auf Sachbeschädigungen ausgerichtete Gesamtgeschehen nicht geprägt«. Zudem sei es laut Oberstaatsanwalt Schulz für den Tatvorwurf Landfriedensbruch ohne Bedeutung, »ob sich die Gewalttätigkeiten […] gegen Menschen oder Sachen gerichtet haben«.
Für das Strafmaß kann es ein entscheidendes Kriterium sein
Schon vorher hatten Recherchen angedeutet, dass Tobias nicht die einzige Person ist, die an dem Abend verletzt wurde und den Behörden bekannt sein sollte. In einer Rekonstruktion des Angriffs berichtete der kreuzer von einem Anwohner, der auf der Straße niedergeschlagen wurde und sich blutend in einen Imbiss gerettet hatte. Seine Anzeige bei der Polizei sei im Juni 2016 eingestellt worden. Der Zeugenbericht im kreuzer deckt sich mit den Aussagen von zwei weiteren Personen. Sie berichten, ebenfalls in dem Imbiss am Connewitzer Kreuz Zuflucht gefunden zu haben, nachdem sie verletzt wurden. Ein weiterer Anwohner gab an, in einer Seitenstraße von Mitgliedern der Gruppe niedergeschlagen worden zu sein, als diese sich noch auf dem Weg Richtung Wolfgang-Heinze-Straße befand. Dass die Angreifer nicht, wie von der Staatsanwaltschaft angedeutet, vorwiegend auf Sachschaden aus waren, zeigen Polizeiaufnahmen: »Wir sind wegen den Zecken hier! Die wollen wir haben!«, schreit ein Vermummter mit Holzlatte in der Hand den Beamten entgegen. Um die Aktion als Landfriedensbruch zu werten, ist es in der Tat unerheblich, ob Personen oder Dinge angegriffen wurden. »Es kann jedoch selbstverständlich ein strafzumessungsrelevantes Kriterium sein, ob lediglich auf Sachen eingewirkt wurde, oder ob Menschen zu Schaden kamen«, so Strafrechtler Martin Schaar. Für besonders schweren Landfriedensbruch sind Haftstrafen bis zu zehn Jahren möglich.
Auch in den folgenden Prozessen kann Tobias seine Geschichte nicht erzählen. Zwischenzeitlich erhält er eine Ladung für eine Verhandlung in Leipzig, wird dann aber Wochen vorher wieder abbestellt. Ein rechter Szeneanwalt scheint die Weichen für den weiteren Verlauf der Connewitzprozesse gestellt zu haben. In Verständigungsgesprächen vor den Verhandlungen einigen sich Verteidigung, Richter und Staatsanwaltschaft fortan darauf, dass die Angeklagten mit Bewährungsstrafen davonkommen, sofern sie aussagen. In den folgenden Prozessen wird sichtbar, dass dafür bereits minimale Einlassungen ausreichen. Kein Angeklagter gibt wesentlich mehr preis, als dass er an dem Abend vor Ort war. Auf die Ladung von Zeugen wird verzichtet, die Beweisaufnahme dauert nur noch eine gute Stunde. In dieser Weise werden unter anderem ein ehemaliger NPD-Kandidat, der mutmaßliche Schriftführer einer rechten Rockergruppierung und der Sänger einer Rechtsrockband vom Gericht als Mitläufer, die »nur eine untergeordnete Rolle« gespielt hätten, zu Bewährungsstrafen und Geldauflagen verurteilt.
Mehrfach fragt ein Gerichtssprecher, woher man von den Terminen wisse
Im Oktober erhält Tobias doch noch Ladungen zu drei Prozessterminen am Leipziger Amtsgericht. Das Schreiben ist weit weniger konkret als er es vom Landgericht Dresden kennt. Kein Wort über den Beschuss, stattdessen die kommentarlose Aufforderung, im Dezember und Januar als Zeuge auszusagen. In allen Terminen wird nach Jugendstrafrecht verhandelt. Unter gewissen Umständen kann das Gericht hier die Öffentlichkeit ausschließen. Eine abschließende Auskunft, ob die drei Termine als nichtöffentliche Sitzungen stattfinden sollen, gibt das Amtsgericht Leipzig nicht. Die schriftliche Anfrage bleibt unbeantwortet. Am Telefon teilt ein Sprecher mit, es handle sich um Einzelfallentscheidungen, die der zuständige Richter in der Regel zu Beginn der Hauptverhandlung treffen würde. Mehrfach fragt er, woher man überhaupt von den Terminen wisse. Für einen im Januar angesetzten Prozess gegen zwei Männer in ihren Dreißigern hat Tobias im Gegensatz zu anderen Zeugen keine Ladung erhalten.
Nun wurde am Leipziger Amtsgericht kurzfristig eine weitere Verhandlung für Ende November angesetzt, in der sich zwei mutmaßliche Connewitzangreifer verantworten sollen. Einer von ihnen ist angehender Jurist. Selbst eine Bewährungsstrafe könnte ihn die Zulassung zum Staatsexamen kosten. Die mittlerweile etablierte Praxis, sich vorab auf Bewährung zu einigen und dafür auf die Befragung von Zeugen zu verzichten, scheint hier nicht ansatzlos fortgesetzt werden zu können. Mehrere geschädigte Anwohner sollen erneut vor Gericht erscheinen. Tobias gehört nicht dazu. Seine Geschichte zum Neonaziangriff auf Connewitz wird vorerst wohl auch weiter nicht öffentlich an einem Leipziger Gericht thematisiert werden.