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Politik

Geldstrafe nach #Wasserbombengate

BSG Chemie-Fan muss Geldstrafe zahlen, weil Wasserballons auf Deutschlandfans flogen

  Geldstrafe nach #Wasserbombengate | BSG Chemie-Fan muss Geldstrafe zahlen, weil Wasserballons auf Deutschlandfans flogen

Weil er dabei gewesen sein soll, als Wasserbomben auf Deutschlandfans flogen, durchsuchte die Polizei letzten Sommer in Mannschaftsstärke die Wohnung eines BSG-Fans in Connewitz. Schnell stand damals der Vorwurf neuer Strukturermittlungen zur Ultraszene im Raum. Nun wurde der Student wegen Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch verurteilt.

Groß war die öffentliche Aufregung, nachdem der kreuzer im letzten Sommer über eine Hausdurchsuchung im Leipziger Süden berichtet hatte. Damals war die Polizei in Mannschaftsstärke angerückt, um in einer Wohnung nach »Wasserbomben«, »Verpackungsmaterial von Wasserbomben« und »Kaufbelegen bzw. Unterlagen zum Kauf bzw. zur Bestellung von Wasserbomben« zu suchen.

Der Grund für die Durchsuchung: Einige Wochen zuvor waren solche mit Wasser gefüllten Luftballons und einige rohe Eier auf eine Gruppe von Fußballfans geworfen worden, die sich zuvor im Gemeinschaftsraum des »Luxus-Studentenwohnheims« Staytoo ein Spiel der deutschen Nationalmannschaft angesehen hatten. Die Angreifer sollen Sätze wie »Deutschland ist scheiße« oder »Ihr verdammten Yuppies« geäußert haben, »zudem spritzte einer der Mittäter Bier aus einer Bierflasche in Richtung der Zeugen«, heißt es in der offiziellen Schilderung des Tathergangs. Laut Durchsuchungsbescheid wurde insgesamt eine Bewohnerin des Wohnheims von einem Wasserballon getroffen und »erlitt kurzzeitig Schmerzen«. Selbst eine der Wasserbomben geworfen haben soll der Student, in dessen Wohnung die Beamten eingerückt waren, nicht. Weil ihm aber vorgeworfen wurde, Ballons an andere Personen gereicht zu haben, sei er damit »Mittäter«, betonte die Polizei dem kreuzer gegenüber.

Vorwurf »Strukturermittlung« – Polizei dementierte nicht, Landesregierung schwieg

Weil die Beamten in der Wohnung des Studenten auch Computer, elektronische Speichermedien und Handys sicherstellen sollten – laut Durchsuchungsbeschluss da »Bestellungen heutzutage oft über das Internet durchgeführt« werden – und der Bewohner während der Durchsuchung auf seine Zugehörigkeit zur aktiven Fanszene von Chemie Leipzig angesprochen wurde, stand damals schnell im Raum, es sei bei der Aktion nicht vorrangig darum gegangen, Wasserbomben sicherzustellen. Die Ultraszene von Chemie Leipzig, stand in den letzten Jahren mehrfach im Fokus der Behörden. Kurz vor der Durchsuchung wurde in diesem Zusammenhang erneut eine umfassende Telefonüberwachung zahlreicher Fans bekannt. Wegen des Vorwurfs der »Bildung einer kriminellen Vereinigung« (§129 StGB) wurden seit 2013 Gespräche an über tausend Telefonanschlüssen mitgehört, mehrere Gebäude überwacht und zahlreiche Personen observiert. Eine Bestätigung für den Tatvorwurf lieferte die monatelange Überwachung nicht. Die Verfahren wurden eingestellt. Mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert, sagte der Leipziger Polizeisprecher Andreas Loepki damals, er werde sich hüten, »bejahende/verneinende Auskünfte bezüglich eventueller Strukturermittlungen« gegen den Beschuldigten zu geben.

Der Vorwurf möglicher weiterer Strukturermittlungen schaffte es daraufhin bis in den sächsischen Landtag. So wollte Linken-Abgeordnete Juliane Nagel in einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wissen, ob gegen den Studenten auch wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung« ermittelt werde. Darauf antwortete die Landesregierung Sachsen: »Eine Beantwortung der Frage ist derzeit nicht möglich« und erklärt, »eine vollständige Beantwortung der Frage würde den Erfolg des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens gefährden.«

Verurteilung wegen Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch

Wie die Staatsanwaltschaft Leipzig nun mitteilte, wurde gegen den Studenten für seine Beteiligung an der Aktion im »Luxus-Studentenwohnheim« mittlerweile ein Strafbefehl wegen des Tatvorwurfs der gemeinschaftlichen vorsätzlichen Körperverletzung, der gemeinschaftlichen tätlichen Beleidigung und des gemeinschaftlichem Hausfriedensbruch erlassen. Demnach wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren zur Bewältigung leichter Kriminalität, bei der eine Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung möglich ist. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. »Die Ermittlungen zur Identifizierung der  übrigen Angreifer dauern an«, so Oberstaatsanwalt Schulz.


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