Bereits am Mittwoch soll der erste Prozess zur Silvesternacht in Connewitz stattfinden. Währenddessen warten mehr als 150 Beteiligte des Neonazi-Angriffs auf den Leipziger Stadtteil im Januar 2016 seit vier Jahren auf ihre Verhandlung.
Erinnern Sie sich noch, was Sie heute vor vier Jahren gemacht haben? Im Januar 2016 führte Adele in der elften Woche die Charts an, die Leipzigerin Frauke Petry stand noch an der Spitze der AfD und forderte, die deutschen Außengrenzen mit der Schusswaffe in der Hand zu schützen, und während an einem Montagabend Lionel Messi im schweizerischen Nyon zum Weltfußballer des Jahres gekürt wurde, zogen in Leipzig rund 250 bewaffnete Neonazis und rechte Hooligans durch Connewitz und attackierten Geschäfte, Autos und Passanten.
Für die Opfer des größten organisierten Neonazi-Angriffs der letzten Jahrzehnte ist der »Sturm auf Connewitz« noch immer präsent, für die sächsische Justiz scheint der Fall hingegen längst keine große Rolle mehr zu spielen: 217 Personen, die am Abend des 11. Januar 2016 in Connewitz von der Polizei festgesetzt wurden, wirft die Staatsanwaltschaft besonders schweren Landfriedensbruch vor. Doch vier Jahre nach der Tat warten noch immer mehr als 150 Angeklagte auf ihren Prozessbeginn.Ein Ende der juristischen Aufarbeitung ist nicht in Sicht. Doch je länger die Tat zurückliegt, umso weiter rücken Handlungen und rechtliche Konsequenzen auseinander. Das sehen nicht nur viele Angeklagte so, die sich vor Gericht kaum noch daran erinnern wollen, warum sie mit einem marodierenden Mob durch den Leipziger Süden gezogen sind. Aktuell kommt der lange Zeitraum zwischen Tat und Verhandlung vielen Connewitz-Angreifern strafmildernd zugute. Mittlerweile vergibt das Leipziger Amtsgericht zumeist nur noch eine Bewährungsstrafe in Höhe von zwölf Monaten. Ein Justizvollzugsbeamter, der bei dem Angriff dabei war, könnte bei einem solchen Strafmaß weiterhin Beamter bleiben. Sein Prozess ist bisher mehrfach vertagt worden, ein neuer Termin ist im Januar geplant.
Auch ob der Beamte überhaupt vor Gericht erscheinen muss, ist mittlerweile fraglich. Im Dezember 2019 handelte das Amtsgericht Leipzig einen Prozess erstmals per Strafbefehl ab, nachdem ein Angeklagter einfach nicht aufgetaucht war. Ohne vor Gericht zu erscheinen oder öffentlich aussagen zu müssen, erhielt auch er eine niedrige Bewährungsstrafe. Die Tat liege annähernd vier Jahre zurück und der Mann habe keinen herausgehobenen Tatbeitrag geleistet, begründet ein Sprecher der Leipziger Staatsanwaltschaft das Strafmaß. Dieses schleppende Vorgehen scheint Tradition zu haben. Bereits 2012 prangerte das ARD-Magazin »Kontraste« an, wie »unfassbar lax« Richter in Sachsen mit dem Thema Rechtsextremismus umgehen würden. Damals berichtete »Kontraste« über die verschleppten Verfahren gegen die Rädelsführer der rechten Gruppe »Sturm 34«, deren Akten jahrelang unbearbeitet in sächsischen Richterzimmern liegenblieben. Besondere Eile sah man auch damals nicht. Ein Gerichtssprecher erklärte 2012, an den rechtsextremen Aktivitäten der Beschuldigten hätte es nichts geändert, wenn man sie zeitnah verurteilt hätte. Derzeit stehen einige von ihnen erneut vor Gericht, sie sollen unter dem Namen »Revolution Chemnitz« eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet haben. Sie sollen sich dadurch ermutigt gefühlt haben, dass mehrere Tausend Rechte und Rechtsextreme im Herbst 2018 durch Chemnitz zogen – darunter etliche Beteiligte des Connewitz-Angriffs, die noch immer auf ihren Prozess warten.