Als die Bundesregierung Hilfen für Selbstständige beschloss, kritisierten viele, dass ihnen das Geld nicht helfen würde. Besonders Kreativen brach die Lebensgrundlage weg, sie durften das Geld aber nicht für Lebensmittel oder die Mietkosten ausgeben. Die Stadt Leipzig versprach daraufhin einzuspringen.
Nina Fuchs ärgert sich: „Sogar Dresden bekommt mehr auf die Reihe als Leipzig. Das macht mich fassungslos.“ Fuchs spricht über die Corona-Rettungsschirme der Stadt, die an der Berufsrealität vieler Freiberufler vorbeigehe. »Die vielen Soloselbstständigen hier machen einen Teil des Stadtlebens aus. An die denkt keiner.« Umso erfreuter war Fuchs, als der Leipziger Stadtrat Ende April beschloss, nun doch selbst ein Soforthilfeprogramm für die Soloselbstständigen aufzusetzen. Ende Mai konnten die dann entsprechende Anträge stellen, von denen nach Angaben der Stadt bereits viele bewilligt sind.
Für Nina Fuchs war der Antrag aber ernüchternd. »Ich wollte die Hilfe beantragen, nur um festzustellen, dass ich davon praktisch nicht mehr profitieren kann.« Denn die Hilfe komme nicht nur zu spät, sondern ist in den Konditionen so unflexibel, dass es mehr Unsicherheiten als Schutz berge. Mit ihren Problemen ist Fuchs nicht alleine.
Fuchs hat eine für viele Soloselbstständige berufliche Mischexistenz: Sie ist als Lektorin tätig, als Übersetzerin, Publizistin und Reiseleiterin. Das Geld ist knapp, zumal sie ein kleines Kind hat.
Viele der Probleme, die Fuchs und andere Soloselbstständige haben, gab es bereits bei den Soforthilfen des Bundes. Betroffene forderten deswegen damals, die Stadt müsse einspringen und die Lücken schließen.
Das jetzt beschlossene städtische Hilfsprogramm ist tatsächlich keine Selbstverständlichkeit. Zwar versprach Oberbürgermeister Burkhard Jung die Hilfen bereits im April im Interview mit dem kreuzer, wies aber auch auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung hin.
Im Stadtrat verwies der Bürgermeister für Wirtschaft Uwe Albrecht am 29. April auf die Diskussionen im eigenen Dezernat: Wie man am besten mit der Corona bedingten Lage der Soloselbstständigen umgehen müsse, da sei man sich nicht einig.
Die Debatte spiegelte teilweise sich im anschließenden Abstimmungsverhältnis wider: Während Linke, Grüne und große Teile der SPD für die Einführung der Soforthilfen stimmten, waren u.a. CDU, AfD und Heiko Bär, der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion dagegen. Danach dauerte es zwei Wochen, bis die Online-Plattform für die Anträge einsatzbereit war.
Als es soweit war, passierte zunächst das, was auch schon der Sächsischen Aufbaubank passiert war: Die Technik streikte. Einige Wochen später, am 8. Juni, sind inzwischen über vier Millionen Euro für 2.112 Personen Hilfen genehmigt und noch rund 300 Anträge in Bearbeitung. Aus dem Wirtschaftsdezernat ist zu hören, dass die Nachfrage aber deutlich abnimmt. Für die letzte knappe Hilfsmillion können derzeit noch bis zum 30. Juni Anträge gestellt werden.
„Das von der Stadt aufgelegte Hilfsprogramm für Solo-Selbstständige ist auf sehr große Resonanz gestoßen“, erklärt Wirtschaftsbürgermeister Albrecht Ende Mai. Es zeige sich, dass die Stadt mit der Initiative den Bedarf sehr genau getroffen habe, erklärte er weiter.
Albrechts Aussagen klingen nach Erfolg für die Soloselbstständigen in der Stadt. Aber eben nicht für alle. Die Hilfen kamen für viele zu spät. Mehrere Personen erzählen, dass nach vier bis sechs Wochen ihre Reserven aufgebraucht waren und sie deswegen Hartz IV beantragen mussten.
"Ich habe mich mit zusammen geklaubtem Geld gerettet"
»Mitte März brachen mir praktisch alle Aufträge für das Jahr weg«, erzählt Fuchs. Mit »zusammen geklaubtem Geld« rettete sie sich über den April, um im Mai Hartz IV zu beantragen. Dann kam die Nachricht, dass der Stadtrat am 30. April über die Hilfen abstimmte – und man sie Mitte Mai beantragen konnte. Das war auch Fuchs Plan, die das zu diesem Zeitpunkt bereits erhaltene Hartz IV sie dann zurückzahlen wollte, wenn die Soforthilfe für sie bewilligt sei. Bei der Antragstellung kam die Ernüchterung: »Es gibt keine Möglichkeit, die Soforthilfen rückwirkend für den Zeitraum ab März zu nutzen.« Der frühestmögliche Bewilligungszeitraum ist der Mai, also den Monat, in dem Fuchs schon Hartz IV bekam. Damit ist Fuchs‘ Anrecht auf die städtische Hilfe für den Mai erloschen, denn Fuchs Plan, das erhaltene Hartz IV-Geld zurückzuzahlen sei nicht möglich. »Beantrage ich die Soforthilfen aber erst ab Juni, habe ich keinen Anspruch auf erleichterten Zugang zur Grundsicherung mehr.« Sie müsste also die Vermögensprüfung über sich ergehen lassen, sei jedoch nicht sicher, ob die Kosten der Unterkunft in vollem Umfang vom Amt gedeckt werden.
Einen Antrag für den Juni hat sie aber auch nicht gestellt. »Ich müsste vor der nächsten Zahlung des Jobcenters den Antrag auf Soforthilfe gestellt und bewilligt bekommen haben.« Das hätte ihr aber niemand garantieren können. »Am Ende hätte ich vielleicht weder Soforthilfe noch Hartz IV für den Juni bekommen.« Da haben auch Anrufe beim Amt für Wirtschaftsförderung und beim Jobcenter weitergeholfen.
Die städtischen Hilfen richten sich explizit an Soloselbstständige mit geringem Einkommen, wenig Betriebsausgaben haben und von der Corona-Krise beruflich schwer getroffen wurden. Also solche wie Fuchs. Die jetzt aber wahrscheinlich nicht davon profitieren wird: »Wovon hätte man denn seit März leben sollen, wenn nicht von Hartz IV nach der Logik der Soforthilfen? Wären die Soforthilfen schon im März beschlossen worden, hätte ich sie unproblematisch beantragen können, davon meinen Lebensunterhalt für die extreme Krisenzeit im März und April und Mai sichern können.«