Der Wohnungsmarkt in Leipzig ist angespannt. Um dem entgegenzuwirken, hat der Stadtrat im Sommer dieses Jahres einen Milieuschutz beschlossen. In Gebieten, die potenziell von Aufwertung betroffen sind, müssen einzelne Umbaumaßnahmen seitdem durch die Stadt genehmigt werden. So sollen Mieterinnen und Mieter vor Luxussanierungen geschützt werden. In einer ersten von vier Veranstaltungen informierte die Stadt Leipzig über die sogenannte Soziale Erhaltungssatzung und einen der Geltungsbereiche.
Noch im Jahr 2018 hatte die Stadt Leipzig eine gesamtstädtische Voruntersuchung durchgeführt, um die Wohngebiete zu identifizieren, in denen ein Milieuschutz nötig ist. Ausgewählt wurden dabei die Wohngegenden, die von Sanierungen und der daraus folgenden Verdrängung dort lebender Bewohnerinnen bedroht sind. Das betrifft die Stadtteile Connewitz, Alt-Lindenau und Lindenau, Eutritzsch sowie einzelne Gebiete im Leipziger Osten, wozu die Eisenbahnstraße und der Lene-Voigt-Park gehören. Auf der Website der Stadt Leipzig kann überprüft werden, ob das eigene Wohnhaus in das Areal fällt.
Für die Eisenbahnstraße und das Gebiet um den Lene-Voigt-Park gab Roland Schröder von der Landesweiten Planungsgesellschaft einen Überblick. Insbesondere das Aufwertungspotenzial sei hier deutlich erkennbar: Laut Schröder gibt es besonders viele unsanierte und beschädigte Fassaden, etwa 90 Prozent davon sind noch nicht nach der neusten Ernergieeinsparverordnung gedämmt. An vielen Orten sei eine bauliche Aufwertung dadurch möglich.
Auch die Verdrängung der Gebietsbevölkerung soll durch den Milieuschutz verhindert werden. Gefährlich wird es, wenn sich die ansässige Bevölkerung die Miete nicht mehr leisten kann. Im Bereich Eisenbahnstraße und Lene-Voigt-Park wohnen sehr viele junge Menschen, insgesamt ein Viertel bezieht einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, erklärte Schröder. Die Hälfte aller Haushalte bezahlt circa ein Drittel ihres Nettoeinkommens für ihre Wohnung – die Grenze der empfohlenen Mietbelastung. »Das Bestreben des Baugesetzbuches ist es, soziale Strukturen zu schaffen und zu erhalten«, sagte Schröder.
Die neue Satzung soll die Ärmeren schützen – Rückbau, Änderungen oder Nutzungsänderungen müssen in den geltenden Bereichen deswegen ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Besonderer Fokus liegt dabei auf der Verhältnismäßigkeit der Veränderung am Bau: In welchem Verhältnis steht die Wohnfläche zur der Fläche des geplanten Balkons? Ist der Umbau der Wohnung am ursprünglichen Grundriss orientiert? Das sind die Fragen, die sich das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung in den einzelnen Genehmigungsverfahren stellen wird.
»De facto sind Mieter keine Beteiligten in diesem Prozess«, erklärte Frank Amey, Leiter des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung bei der Informationsveranstaltung. Was also tun, wenn Vermieter das Genehmigungsverfahren umgehen? »Sie können aber Hinweise geben, wenn sie Verstöße von Vermietern wahrnehmen«. Das Amt für Wohnungsbau und Stadternerung nimmt dann Kontakt zum Vermieter auf. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, kann ein amtliches Handeln nötig werden. Amey versichert: »Unser Ziel ist allerdings in erster Linie eine einvernehmliche Lösung zu erwirken.«