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Politik

Die Polizei im Publikum

Die Prozesse um die Silvesternacht in Leipzig lassen sich Polizisten nicht entgehen

  Die Polizei im Publikum | Die Prozesse um die Silvesternacht in Leipzig lassen sich Polizisten nicht entgehen

Ein Jahr ist die Silvesternacht von Connewitz her, in der ein Polizist nach einem Angriff ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Der Vorfall entfachte eine bundesweite Debatte über linken Terror. Am Amtsgericht Leipzig ging in dieser Woche der Prozess gegen einen jungen Mann wegen tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten weiter. Seine Unterstützer zeigten vor dem Amtsgericht Zusammenhänge zwischen den am Einsatz der Silvesternacht beteiligten Polizisten und Neonazis auf.

Die Leipziger Silvesternacht sorgte im vergangenen Jahr erneut für eine Diskussion um vermeintlichen »linken Terror«, als eine Feier am Connewitzer Kreuz eskalierte und ein Polizist angegriffen wurde. Gegen 20 Personen wurde seitdem ermittelt. Vier Personen kamen in Untersuchungshaft. Einer von ihnen wurde bereits kurz nach den Ereignissen in einem Eilverfahren zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Im Juni folgte die Verurteilung eines weiteren Mannes, dieses Mal deutlich härter: ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Von einer Bewährungsstrafe sah das Gericht damals wegen einer schlechten Sozialprognose ab. Seit November läuft der Prozess gegen einen weiteren jungen Mann, vorgeworfen wird ihm ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Am Mittwoch fand der dritte Verhandlungstag statt. Eine halbe Stunde vor Beginn der Verhandlung saßen bereits zwei Polizeibeamtinnen und eine Zuschauerin auf den Stühlen für das Publikum und plauderten angeregt. Den gesamten Prozess über gab es mehrere Unstimmigkeiten, die immer wieder zu Unterbrechungen führten. Gleich zu Beginn wurde einer Journalistin der Zugang zum Saal verwehrt, weil es keine freien Plätze im Zuschauerraum mehr gab. Rechtsanwalt Werner wies darauf hin, dass er bereits vor Prozessbeginn darum gebeten habe, mehr Publikum zuzulassen. Mit Blick auf die begrenzte Platzzahl auch aufgrund der einzuhaltenden Hygienevorschriften entgegnete der Richter, Pressevertreter bekämen im Verhandlungssaal »keine Sitze reserviert« oder gar eine »Sonderprämie«. Auf Veranlassung von Rechtsanwalt Werner wurde schließlich ein Platz für einen zusätzlichen Stuhl ausfindig gemacht, so dass die Journalistin schließlich doch teilnehmen konnte. Es war nur einer von vielen Diskussionspunkten, bevor die weiteren Zeugen an diesem Prozesstag vernommen werden konnten.

Der Rechtsanwalt startete mit einer Reihe von Anträgen, die vor allem auf am Einsatz beteiligte Polizisten abzielten. Seine Behauptung: Anders als von der Staatsanwaltschaft vorgetragen, sei nicht sein Mandant, sondern die am Einsatz beteiligten Polizisten seien gegen den Angeklagten vorgegangen. War der Angeklagte also Opfer von Polizeigewalt? Diesen Eindruck vermittelte zumindest Rechtsanwalt Werner: Der Angeklagte hätte mehrere Verletzungen erlitten, sei mit dem Kopf auf den Bordstein gestoßen und bewusstlos geworden. Danach habe man ihn in einem Krankenhaus behandelt. Ein Video der Polizei, das dies laut Werner eindeutig belegen würde, soll erst nach Abschluss der Zeugenaussagen abgespielt werden. Der Rechtsanwalt dazu: »Das Ungeheuerliche werden wir noch auf den Videos sehen.«

Einen weiteren Streitpunkt bildeten die anwesenden Polizisten im Publikum. So beantragte Rechtsanwalt Werner, sie sollten den Raum verlassen. Er begründete dies mit dem innerhalb der Polizei bekannten Korpsgeist: Ihre Anwesenheit könnte womöglich die als Zeugen geladenen Polizisten beeinflussen. Außerdem würde ihre Anwesenheit in Dienstbekleidung und Waffe ihn und seinen Mandanten einschüchtern. Für den Richter bestand dafür kein ersichtlicher Grund, er persönlich fühle sich davon nicht beeinflusst. Sicherheit und Ordnung seien nicht gefährdet.

Auf Nachfrage des Richters begründeten die Polizisten ihre Anwesenheit schließlich mit einem sowohl privaten als auch dienstlichen Interesse. Als klar wurde, dass einer der Polizisten in der Silvesternacht im Einsatz war, wurde er als Zeuge einberufen. Nach der Vernehmung verließ der Zeuge den Saal – mit seiner Kollegin.

Bis zum Ende dieses Prozesstages konnten insgesamt noch zwei Zeugen vernommen werden, die übrigen wurden vorher aufgrund der vorangeschrittenen Zeit nach Hause geschickt, wie der Richter schon am Nachmittag klarmachte. Die noch befragten Zeugen waren am Einsatz in Connewitz beteiligte Polizisten. Einer der Beamten berichtete davon, wie ihm angeblich der Helm vom Kopf gerissen wurde und er von der Person erst gegen die Wand gedrückt und geschlagen worden sei. Was mit der Person anschließend passierte, konnte er nicht sagen. Ein weiterer Beamter berichtete von einer Maßnahme gegen eine Person, zu der er hinzugezogen wurde, konnte aber zunächst keine Kollegen nennen. Er habe sich nichts vorzuwerfen, sagte er dem Rechtsanwalt des Mandanten.

[caption id="attachment_119991" align="alignright" width="320"] Das Banner vor dem Amtsgericht in Leipzig; Foto: David Muschenich[/caption]

Die Unterstützer des Angeklagten standen nach der großen Pause im Saal vor dem Eingang des Amtsgerichts in der Bernhard-Göring-Straße. Sie hielten ein Banner in die Luft, das ein Foto einer Gruppe sommerlich bekleideter junger Männer zeigte, die fröhlich in die Kamera lächelten. Unter den Männern auf dem Bild sind Mitglieder der rechten Kampfsportgruppe »Imperium Fight Team«. Dort kämpft auch der unter dem Spitznamen »The Hooligan« bekannte Benjamin B. Er war jahrelang Mitglied der inzwischen aufgelösten Hooligangruppe »Scenario Lok«, die vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Außerdem auf dem Bild zu sehen: der Rechtsreferendar Brian E., der am Angriff auf Connewitz im Januar 2016 beteiligt war. Bereits im November 2018 wurde er wegen besonders schweren Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Wie der kreuzer berichtete, ist das Urteil nach einem gescheiterten Berufungsverfahren seit Mai 2020 rechtskräftig. Unter den Männern auf dem Foto ebenfalls zu erkennen: zwei sächsische Polizisten. Das Brisante: Beide waren in der Silvesternacht, um die es im Prozess geht, in Connewitz im Einsatz.

Bereits im April 2020 hatte die taz von dem Foto und den Verbindungen der Personen berichtet. Dem Bericht zufolge mussten sich die beiden Polizisten wegen des Bildes bereits im Juli 2019 vor ihrem Dienstherren erklären. In einer Landtagsanfrage der Linken habe Innenminister Roland Wöller darüber Auskunft gegeben, dass die Polizisten in Gesprächen auf ihre beamtenrechtlichen Pflichten hingewiesen worden seien. Es sei beabsichtigt, die Beamten auch noch mal schriftlich zu belehren. Im März 2020 sei erneut ein Bild mit einem der beiden Polizisten mit den gleichen Personen aufgetaucht, mit denen er schon mal zu sehen gewesen sein soll. Dieses Mal sei eine aktenkundige Mahnung erfolgt.

Im Prozesssaal bekam niemand etwas von der Aktion vor dem Amtsgericht mit. Nach etwa sieben Stunden endete der zähe Prozesstag mit einem sichtlich genervten Staatsanwalt, der sich immer wieder verständnislos über die Anträge des Rechtsanwaltes zeigte. Da bisher immer noch nicht alle Zeugen gehört werden konnten, werden voraussichtlich zwei weitere Prozesstermine angesetzt. Der nächste findet am 15. Dezember statt.


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1 Kommentar(e)

Tom F. 07.12.2020 | um 18:33 Uhr

Die im Text genannte Hooligan-Gruppe heißt lediglich "Scenario Lok" und nicht "Scenario Lok Leipzig" und hat sich bereits 2014 offiziell aufgelöst. Sollte man zumindest in einem Nebensatz erwähnen. Was nicht heißen soll, dass die Mitglieder nicht mehr aktiv sind.