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Politik

Taliban-Terminal

Vom Flughafen Leipzig/Halle wurde erstmals auch eine Person nach Afghanistan abgeschoben, die keine Straftat begangen hat.

  Taliban-Terminal | Vom Flughafen Leipzig/Halle wurde erstmals auch eine Person nach Afghanistan abgeschoben, die keine Straftat begangen hat.  Foto: Protest gegen einen Abschiebeflug vom Flughafen Leipzig/Halle/Marco Brás dos Santos

In der Nacht zum 28. Juli startete vom Flughafen Leipzig/Halle erneut ein Sammelcharter nach Kabul, 31 Männer an Bord. Das Bundesministerium des Innern (BMI) bestätigte auf Anfrage des kreuzer: »30 Straftäter und eine Person aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei ohne strafrechtliche Verurteilung«. Erstmals wurde damit ein Mann ohne jede Verurteilung abgeschoben.

Abschiebungen nach Afghanistan waren nach der Machtübernahme der Taliban 2021 komplett ausgesetzt, erst im August 2024 nahm die Ampel-Regierung sie wieder auf – strikt begrenzt auf Straftäter und Gefährder. Genau diese Schranke ist mit dem aktuellen Flug gefallen: Der Mann ohne Verurteilung ist der erste seiner Art seit der Wiederaufnahme.

Es ist der sechste Sammelcharter seit August 2024, die Taktung hat sich seit Jahresbeginn verdichtet: Seit Mai 2025 wurden laut BMI 204 Männer abgeschoben, bis zu drei Flüge im Monat sind angekündigt.

Von den 31 Abgeschobenen stammten zwei aus sächsischer Zuständigkeit, wie die Landesdirektion Sachsen (LDS) dem kreuzer mitteilte. Beide waren zuletzt dem Landkreis Zwickau zugewiesen, »mehrfach wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoßes gegen das BtMG, Beleidigung und Sachbeschädigung strafrechtlich in Erscheinung getreten«. Dass Leipzig/Halle seit Jahren als Drehkreuz dient, ist kein Zufall: Schon 2015 begrüßte Sachsen ein gemeinsames Abschiebe-Drehkreuz mitteldeutscher Länder dort.

Trotz kurzfristig vorverlegter Ankündigung versammelten sich am Abend des 27. Juli über 260 Menschen am S-Bahnhof Flughafen LEJ, viele aus der afghanischen Community Leipzigs. Zur Demonstration hatte ein antirassistisches Bündnis aufgerufen. Die Polizei war mit Großaufgebot im Terminal präsent, hielt sich weitgehend zurück. Das Terminal selbst wirkte leergefegt – nur während der Zwischenkundgebung landete eine Maschine, die aussteigenden Urlauberinnen und Urlauber nahmen den Protest kaum wahr.


Keine Beschränkung mehr für Abschiebungen nach Afghanistan

»Ich konnte diese Woche vor Angst nicht richtig schlafen«, sagte eine Person aus der Community in einem Redebeitrag. Bündnissprecherin Nasima Haidari, am Tag mit zahlreichen Presseanfragen konfrontiert, wirkte bei einem Treffen vor Ort erschöpft. Sie kritisierte die Kooperation mit den afghanischen De-facto-Behörden: Die Bundesregierung mache sich »für die Durchsetzung ihrer Abschiebepolitik von den Taliban abhängig«.

Der Fokus auf die Abschiebung verurteilter Straftäter und Gefährder – so im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgehalten – gilt faktisch nicht mehr. Nach einem Erlass des hessischen Innenministeriums vom 10. Juli 2026 hat der Bund die Beschränkung aufgehoben. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) kündigte zwei Wochen später an, künftig auch Ausreisepflichtige ohne »Integrationsleistung« oder im Sozialleistungsbezug einzubeziehen. Auf die Frage, wie viele Personen das in Sachsen betrifft, erklärte das Sächsische Innenministerium (SMI), die Kriterien ergeben sich aus dem »von Staatsminister Armin Schuster erwähnten Personenkreis«, die Landesdirektion entscheidet »in Zusammenarbeit mit den jeweils betroffenen Ausländerbehörden« – »eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung« liegt nicht vor.

Wer keinen gültigen Pass besitzt, braucht Ersatzpapiere und eine amtliche Identitätsbestätigung. Ausstellen können das nur afghanische Auslandsvertretungen, die von den Taliban geführt werden. Seit November 2025 stehen das Generalkonsulat in Bonn und die Botschaft in Berlin unter Kontrolle zweier eingereister Vertreter des Regimes. Das Bonner Konsulatspersonal war im September aus Protest gegen diesen Schritt geschlossen zurückgetreten mit der Warnung, die Taliban erhielten Zugriff auf die Daten von Hunderttausenden Afghanen in Europa, auch aus Schutzprogrammen.

Was aus den bereits Abgeschobenen wird, bleibt im Dunkeln. UN-Sonderberichterstatter Richard Bennett erklärte gegenüber dem Deutschen Institut für Menschenrechte, dass einer der beim ersten Flug am 30. August 2024 ebenfalls ab Leipzig/Halle abgeschobenen 28 Männer in Afghanistan getötet wurde. Zum Verbleib der 81 im Juli 2025 Abgeschobenen lägen ihm keine Informationen vor. Die deutschen Behörden sind allerdings menschenrechtlich verpflichtet, das Schicksal Abgeschobener zu überwachen; Afghanistan ist weiterhin kein sicheres Rückkehrland.

Wie viele der bundesweit rund 15.000 ausreisepflichtigen Afghanen künftig betroffen sein könnten, bleibt offen. Warum Leipzig/Halle bevorzugter Startpunkt ist, ließ das BMI unbeantwortet.


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