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Politik

Abgehitlert

Nach Chemnitz gab es Schnellverfahren, in Leipzig mahlen Justitias Mühlen langsamer

  Abgehitlert | Nach Chemnitz gab es Schnellverfahren, in Leipzig mahlen Justitias Mühlen langsamer

Nach den Ausschreitungen von Chemnitz zeigte die sächsische Justiz Biss und verurteilte einen Hitlergruß-Zeiger medienwirksam binnen drei Wochen. Doch in Leipzig liegt ein ähnlicher Fall, der nicht nur besonders brisant war sondern auch längst aufgeklärt scheint, seit fast einem Jahr in den Amtsstuben. Ein Verhandlungstermin ist bisher nicht in Sicht.

Die Bilder der Männer mit ausgestrecktem rechtem Arm gingen von Chemnitz aus um die Welt. Der hässliche Deutsche schien wieder da zu sein. Mindestens zehn Ermittlungsverfahren wegen des Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen leitete die Polizei daraufhin ein. Bereits am Freitag verurteilte das Amtsgericht Chemnitz in einem Schnellverfahren einen Mann, der bei der Demonstration von Pro Chemnitz am 27. August den verbotenen Hitlergruß gezeigt hatte. Das beschleunigte Verfahren folgte den zahlreichen Ermahnungen aus der Politik für ein schnelles Handeln. Auch das weltweite Entsetzen über die Bilder aus Chemnitz wird seinen Beitrag geleistet haben.

Und außerhalb von Chemnitz?

Es ist fast ein Jahr her als Rolf Isaacsohn gemeinsam mit einem Team von MDR »exakt« das Synagogendenkmal in der Gottschedstraße besuchte, um ein Interview aufzunehmen. Der damals 84-Jährige hat den Holocaust überlebt, ist Ehrenvorsitzender der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig und seit einer Woche zudem Träger des Sächsischen Verdienstordens.

Während der Dreharbeiten näherten sich zwei Männer, zeigten den Hitlergruß in Richtung des Kamerateams und deuteten Onanieren auf das Denkmal an. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf. Per »Kripo Live« wurde nach den zwei Männern gesucht und ein anonymer Anrufer gab den richtigen Tipp. Schnell wurden zwei zum damaligen Zeitpunkt 23 und 34 Jahre alten Männer identifiziert. Die LVZ meldete Mitte November: »Die Verdächtigen sind der Polizei bereits wegen Drogen- und Gewaltdelikten bekannt. Einer der beiden sei außerdem bereits wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgefallen.«

Was ist seitdem passiert?

Nicht viel. Nachfragen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht in dieser Woche ergaben: Die Pressesprecher der ersten beiden Institutionen können sich sehr gut an den Fall erinnern, auch aufgrund der großen öffentlichen Diskussion. Ricardo Schulz von der Staatsanwaltschaft Leipzig bemerkte selbst verwundert, dass es bisher noch nicht zur Verhandlung kam, geschweige denn ein Urteil vorliege.

Beim Amtsgericht erklärt Pressesprecher Stefan Blaschke hingegen, dass bisher noch kein Termin für eine Verhandlung in Aussicht sei. Alle Fälle würden der Reihe nach abgearbeitet werden, betont er. Ihm zufolge stünden dementsprechend nun erst einmal über siebzig Verhandlungen zum Überfall auf Connewitz vom 11. Januar 2016 an. Bedenkt man, dass diesbezüglich bisher lediglich zwei Urteile gesprochen wurden und die dritte Verhandlung dieser Reihe bereits auf Ende Oktober verschoben werden musste, ist es in absehbarer Zeit wohl nicht in Aussicht, wann der Vorfall am Synagogendenkmal »an der Reihe« sein wird.


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