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Politik

»Vorsatz nicht erweislich«

Ermittlungen gegen sächsischen Rechtsreferendar wegen Hakenkreuz-Tattoo eingestellt

  »Vorsatz nicht erweislich« | Ermittlungen gegen sächsischen Rechtsreferendar wegen Hakenkreuz-Tattoo eingestellt

Wegen eines Hakenkreuz-Tattoos drohten einem sächsischen Rechtsreferendar in Österreich bis zu zehn Jahre Gefängnis. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt, ein rechter Vorsatz sei nicht eindeutig nachzuweisen. In einem anderen Verfahren wegen eines Neonazi-Angriffs wartet der angehende Jurist noch auf sein Urteil.

Weil er öffentlich nationalsozialistische Symbole auf seinem Körper gezeigt haben soll, ermittelten österreichische Behörden gegen einen sächsischen Rechtsreferendar. Nun wurden die Ermittlungen gegen den angehenden Juristen eingestellt. Ein Vorsatz sei dem Mann nicht eindeutig nachzuweisen, erklärte eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft auf kreuzer-Anfrage.

An einem Juni-Wochenende veröffentlichte ein Leipziger Kampfsportverein auf seiner Facebook-Seite ein Foto von einer Boxgala im österreichischen Gmunden. Es zeigt den Leipziger Rechtsreferendar Brian E. nach erfolgreichem Kampf. Und mit einer großflächigen Tätowierung, in die sowohl zahlreiche Hakenkreuze als auch eine sogenannte schwarze Sonne eingearbeitet sind. Die schwarze Sonne ist ein Symbol aus drei übereinander gelegten Hakenkreuzen oder zwölf ringförmig angeordneten Sieg-Runen, also dem Symbol der SS und gilt als wichtiges Erkennungssymbol der rechtsextremen Szene. Zudem enthält das Tattoo ein weiteres stilisiertes Hakenkreuz, das dem Truppenkennzeichen der 5. SS-Panzerdivision »Wiking« gleicht.

Protestbrief von Referendarskollegen – OLG-Präsident zeigte Rechtsreferendar an

Das Besondere: Brian E. ist angehender Jurist und absolviert derzeit als Rechtsreferendar des Freistaats Sachsen seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Chemnitz.

Nachdem das Foto mit der brisanten Tätowierung öffentlich geworden war, hatte der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden – zuständig für die Ausbildung sächsischer Rechtsreferendare – den angehenden Volljuristen angezeigt. Dienstliche Konsequenzen wolle er vom Ausgang der Ermittlungen abhängig machen, sagte der OLG-Präsident. Bereits im Juli 2019 hatten rund 160 sächsische Rechtsreferendare sich mit einer schriftlichen Stellungnahme an das OLG Dresden gewandt. Sie forderten ihren Ausbildungsherren auf, den Sachverhalt »eingehend und kritisch zu überprüfen« und wiesen darauf hin, dass jeder Referendar vor Dienstantritt eine Erklärung zur Verfassungstreue unterzeichnen muss.

Nordische Mythologie statt nationalsozialistischem Hintergrund

Weil das Foto in Österreich entstanden war, gaben die Behörden das Ermittlungsverfahren von Sachsen nach Österreich ab. Dort hätte dem angehenden Juristen wegen »nationalsozialistischer Wiederbetätigung« eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren gedroht. Ende Dezember stellten die österreichischen Behörden das Verfahren gegen Brian E. ein. »Insbesondere konnte die Verantwortung des Beschuldigten, wonach die Tätowierungen keinen nationalsozialistischen Hintergrund hätten, sondern vielmehr auf nordischer/griechischer Mythologie basieren, nicht widerlegt werden«, begründet eine Sprecherin diese Entscheidung.

Urteil in weiterem Verfahren wegen Beteiligung an Neonaziangriff steht noch aus

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Chemnitz durfte Brian E. 2018 nur unter Auflagen beginnen, weil damals bereits ein anderes Ermittlungsverfahren gegen ihn lief. Er soll gemeinsam mit rund 250 Hooligans und Neonazis am Überfall auf den Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt gewesen sein.

Das Amtsgericht Leipzig verurteilte ihn deshalb – bisher nicht rechtskräftig – wegen »besonders schwerem Landfriedensbruch« zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Im November 2019 wurde dieses Urteil vom Landgericht bestätigt. Der Rechtsreferendar beantragte Revision, ein rechtskräftiges Urteil steht aktuell noch aus. Sollte das bisherige Strafmaß bestätigt werden, würde dies das vorzeitige Ende von E.s juristischer Ausbildung bedeuten.


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