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Politik

Kein Entgegenkommen

Angestellte von Durstexpress gehen gegen ihre Kündigungen vor

  Kein Entgegenkommen | Angestellte von Durstexpress gehen gegen ihre Kündigungen vor

Insgesamt rund 80 Verfahren laufen gegen Durstexpress vor dem Arbeitsgericht in Leipzig. Angestellte des Getränkelieferanten klagen dabei gegen ihre plötzliche Kündigung im Februar dieses Jahres. Einmal mehr zeigt sich, welche Auswirkungen massenhafte Entlassungen auf die Arbeitnehmer haben.

Das Leipziger Arbeitsgericht strahlt wenig Glanz aus: Es gibt keine prunkvollen Säle, keine repräsentativen Ornamente. Alles ist in einer sachlichen und vor allem sachdienlichen Verwaltungsästhetik gehalten – ein Monument der verdinglichten Arbeit. Hier im kleinen Saal Nummer 1 begegneten sich am Dienstag, den 9. März ein Konzern mit Millionenumsätzen und bald arbeitslose Arbeiterinnen als Freie und Gleiche vor dem Recht.

Der Hintergrund dieser ungleichen Begegnung im Arbeitsgericht ist ein ebenso alltägliches wie folgenschweres Geschäftsmodell: Ende letzten Jahres hatte die Oetker Gruppe das Münsteraner Start-up Flaschenpost aufgekauft. Unter diesem Namen legte das Unternehmen die erworbene Firma mit ihrem eigenen Getränkelieferanten Durstexpress zusammen. Ihre Arbeiterinnen klagen, weil sie im Zuge der Fusion entlassen werden sollen. Knapp achtzig Verfahren werden in diesem Zusammenhang vor dem Arbeitsgericht in Leipzig verhandelt. Am Dienstag fanden drei davon im Gebäude an der Erich-Weinert-Straße statt.

Dabei ging es zunächst noch um die Frage, ob sich die streitenden Parteien auf einen Vergleich einigen können. Schon zu Beginn machte der vorsitzende Richter allerdings deutlich, dass solche Gütetermine so gut wie nie erfolgreich sind. Zu gegensätzlich sind die Kräfte, die hier aufeinanderprallen. So war es auch in den an diesem Tag verhandelten Fällen.

[caption id="attachment_123018" align="alignright" width="320"] Sachdienliche Verwaltungsästhetik: Vor dem Verhandlungssaal im Arbeitsgericht; Foto: Felix Sassmannshausen[/caption]

Neben dem vorsitzenden Richter nahm der Anwalt des Konzerns Platz. Ein Mann mit akkurater Frisur und Bart, die Barbourjacke neben ihm auf dem Stuhl gelegt. Er vertritt Durstexpress und damit die Belange des Unternehmens.

Als erste Klägerin trat Martha auf. Sie möchte anonym bleiben. Ohne rechtlichen Beistand schlägt sie sich durch das Verfahren. »Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten«, erklärte sie. Außerdem habe sie Angst, einer Gewerkschaft beizutreten – aus Sorge, die Mitgliedschaft könne sich negativ auf sie auswirken. Nicht gerade ein Indiz für das gute Betriebsklima bei Durstexpress.

Die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern hatte zwei Jahre für das Unternehmen gearbeitet. Im Dezember 2020 war der Entfristungsbescheid gekommen, im darauffolgenden Januar die Kündigung. Ausgebildet sei sie für die Tourismusbranche, aber da finde sie ja »gerade auch keine Anstellung« und zeigt dabei auf ihre FFP2-Maske.

Der Konzernanwalt beteuerte, dass es ihm leidtue: Er wisse um die aussichtslose Lage der Klägerin. Aber aus Sicht seiner Mandantin sei es schon außergewöhnlich, dass das Unternehmen »nicht gegen die Entlassungssperre vorgeht«. Die Kündigungen waren eigentlich bis zum 28. Februar dieses Jahres erfolgt, die Arbeitsagentur hatte eine Sperre bis zum 22. März verhängt. Ein weiteres »Entgegenkommen« vonseiten der Beklagten Firma Durstexpress sei »nicht möglich«.

Auf die Frage des Richters, warum sie die Entlassung für rechtswidrig halte, hatte Martha keine juristische Antwort. Dennoch äußerte sie ihr Unverständnis darüber, dass sie nicht übernommen wird. Der Bedarf bestehe ja offensichtlich fort, das erfahre sie täglich im Betrieb. Sie könne sich doch beim neuen Unternehmen bewerben, erklärte der Firmenanwalt. Dies sei ihr angeboten worden.

Was er nicht erwähnt: Sie hätte deutlich weniger Gehalt bekommen, knapp über Mindestlohn. Sie könnte nur in Teilzeit arbeiten, müsste wieder eine halbjährige Probezeit durchlaufen. »Das kann ich mir mit zwei Kindern nicht leisten«, erklärt Martha sichtlich resigniert. Wie es weiter geht, wisse sich nicht. Den anderen beiden Arbeiterinnen, die an diesem Tag vor Gericht geladen sind, geht es ähnlich. Auch ihre Hoffnung auf einen Vergleich mit dem Konzern bleibt unerfüllt.

Am 16. März finden weitere Gütetermine in der Sache statt. Für den 21. Juni sind die Termine für den Gerichtsstreit anvisiert.


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